Unterstützung für gemeinnützige Träger Schutzschirm für soziale Dienstleister geplant
Saarbrücken · Das Saarland plant einen Schutzschirm, um während der Corona-Pandemie soziale Dienstleister wie etwa Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderung vor Insolvenzen zu schützen.
Der Ministerrat stimmte dazu einem Beschlussentwurf des Sozialministeriums zu. Schwer betroffen seien auch die freien Wohlfahrtsverbände, da sie als gemeinnützige Träger kaum Risikorücklagen bildeten und oftmals keine Kredite aufnehmen könnten.
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) der Bundesregierung werden laut Saar-Sozialministerium soziale Dienstleister abgesichert, wenn diese sich aktiv in die Bewältigung der Krise einbringen. Die Höhe des Zuschusses solle dabei höchstens 75 Prozent des Monatsdurchschnitts betragen. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass trotzdem Deckungsbeiträge verloren gingen, die zu einer Insolvenz führen könnten.
„Unser Ziel ist es, unverschuldete Insolvenzen von sozialen Dienstleistern abzuwenden“, sagte Sozialministerin Monika Bachmann (CDU). „Deshalb wird das Land im Rahmen des sozialen Schutzschirms für das Saarland eine abweichende Zuschusshöhe von bis zu 100 Prozent auszahlen.“ Dafür müsse der Dienstleister glaubhaft darlegen, dass auch unter Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nur mittels des Schutzschirms eine unverschuldete Insolvenz abwendbar ist. In besonderen Einzelfällen solle geprüft werden, ob die Fortführung der gesetzlichen Aufgaben des sozialen Dienstleisters beziehungsweise der Einrichtung mit einer gesondert zu beantragenden Bürgschaft gesichert werden könne.