Eine Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland wird immer wahrscheinlicher. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun zum wiederholten Mal eine Anfechtung gegen die umstrittenen Flutungspläne des Bergbaukonzerns RAG im Saarland abgewiesen. Konkret hatte die Gemeinde Merchweiler eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das saarländische Oberverwaltungsgericht vor rund einem Jahr die Klagen sowohl von Merchweiler als auch von Saarlouis und seinen Stadtwerken sowie des Umweltverbands ProH2O gegen den geplanten Grubenwasseranstieg als unbegründet zurückgewiesen hatte (wir berichteten). Merchweiler zog daraufhin vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig – wo die Gemeinde nun erneut scheiterte, wie das Gericht jetzt bekannt gab.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Merchweiler scheitert erneut im Streit um Grubenflutung
Saarbrücken · Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland abgewiesen. Alle juristischen Mittel gegen die umstrittenen Pläne des Bergbaukonzerns RAG sind damit aber noch nicht ausgeschöpft.
06.08.2024
, 19:30 Uhr