Coronakrise Verfassungsgerichtshof gibt auch die Parkbank wieder frei

Saarbrücken · Das oberste saarländische Gericht greift in die Diskussion um die Corona-Maßnahmen ein – und weist die Landesregierung in die Schranken.

 Im Saarland dürfen Menschen wieder legal für längere Zeit auf Parkbänken sitzen.

Im Saarland dürfen Menschen wieder legal für längere Zeit auf Parkbänken sitzen.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Ausgangsbeschränkungen im Saarland sind nahezu vorbei. Und das ab sofort. Auch die Kontaktsperre in der engeren Familie ist passé. Das hat am Dienstagabend der saarländische Verfassungsgerichtshof verkündet. Erlaubt sind demnach Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien – „jeweils unter Wahrung der notwendigen Abstände und unter Beachtung der Kontaktreduzierung“, teilte das Gericht mit. „Konkret bedeutet die heutige Entscheidung, dass Treffen von Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie sowie Geschwistern und Geschwisterkindern oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander lebenden Personen zuzüglich maximal einer weiteren Person“ möglich sind, teilte das Gericht mit.