Voraussetzung ist Patientenaufklärung und ordnungsgemäße Impfung Land haftet bei Impfschäden durch Astrazeneca

Saarbrücken · Das Saarland übernimmt künftig die Haftung bei Impfschäden durch Astrazeneca. Das hat das Gesundheitsministerium am Montag mitgeteilt. Zuvor hatte der saarländliche Hausärzteverband kritisiert, dass die Haftungsanfrage bislang nicht geklärt sei.

 Ein Fläschchen mit dem Astrazeneca-Wirkstoff gegen Corona.

Ein Fläschchen mit dem Astrazeneca-Wirkstoff gegen Corona.

Foto: dpa/Robert Michael

Das Saarland haftet künftig, wenn durch eine Impfung mit Astrazeneca Impfschäden auftreten. Das hat das Gesundheitsministerium am Montag mitgeteilt. „Die Haftungsfrage bei der Verimpfung von Impfwilligen unter 60 Jahren mit AstraZeneca ist im Saarland, analog zu anderen Bundesländern, klar geregelt“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Wie das Ministerium mitteilt, besagt diese Regelung, dass die Impfung mit Astrazeneca nach „besonders sorgfältiger Aufklärung“ und „auf eigenen Wunsch des Impflings“ auch weiterhin für unter 60-Jährige empfohlen wird. Zuvor hatte die ständige Impfkommission (Stiko) Ende März noch empfohlen, Astrazenca nur noch an Menschen über 60 Jahre zu verimpfen, Anfang April diese Entscheidung jedoch aktualisiert. Demnach können auch unter 60-Jährige unter bestimmten Bedingungen mit Astrazeneca geimpft werden.

Dies sei die Grundlage für die Übernahme der Haftung. Vorraussetzung für diese ist demnach, dass der Impfung eine ausführliche Aufklärung durch den Arzt voraus gegangen ist und die Impfung ebenso ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Sollten dann Komplikationen auftreten, haftet das Land für mögliche Schäden.

Zuvor hatte der saarländische Hausärzteverband in einer Pressemitteilung kritisiert, dass die Haftungsfrage bei Impfkomplikationen trotz mehrfacher Intervention nicht geklärt sei. „Das heißt, wir müssen unseren Kolleginnen und Kollegen empfehlen, Astrazeneca nicht an unter 60-Jährige zu verimpfen“, sagt Dr. Michael Kulas, erster Vorsitzender des saarländischen Hausärzteverbands.

Er kritisiert zudem, dass Astrazeneca nur noch in die Hausarztpraxen, aber nicht mehr an die Impfzentren geliefert wird. Noch vorhandener Impfstoff aus den Impfzentren soll zu deren Entlastung ebenfalls in die Praxen verteilt werden. Dadurch fürchtet Kulas jedoch um den Impffortschritt. Der Grund: „Ende dieser Woche werden wir den Punkt erreichen, dass wir Patienten der Priorisierungs-Gruppe 3 nicht mehr mit Astrazeneca impfen können“, sagt Kulas. Zu dieser Gruppe zählen jedoch auch Menschen unter 60 Jahre, die Bedenken haben, mit Astrazeneca geimpft zu werden. Deshalb fordert der Hausärzteverband mehr Impfstoff und ein politisches Signal.

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