„Zur Aufklärung von Straftaten rechtmäßig“ Corona-Gästelisten: Innenminister Bouillon für Nutzung durch Polizei

Saarbrücken · Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat sich für die Verwendung von Corona-Gästelisten durch die Polizei ausgesprochen.

Die Polizei greift auf Kontaktdaten von Corona-Gästelisten auf Restaurants zu.

Die Polizei greift auf Kontaktdaten von Corona-Gästelisten auf Restaurants zu.

Foto: Julian Hemmer

Diese Nutzung sei zur Aufklärung von Straftaten rechtmäßig und die Strafverfolgungsbehörden seien sich ihrer Verantwortung im Umgang mit den Daten bewusst, sagte er am Freitag in Saarbrücken. Er verwies dabei auf die Strafprozessordnung als bundesgesetzliche Regelung. Allerdings müsse die Nutzung verhältnismäßig sein, daher scheide der Griff auf die Gästelisten bei Bagatelldelikten wie einer einfache Beleidigung aus. Werde die Herausgabe der Gästeliste verweigert, bedürfe es eines richterlichen Beschlusses.

Im Saarland wurden die Gästelisten auch für polizeiliche Ermittlungen genutzt. Das teilte das Landesinnenministerium diese Woche auf SZ-Anfrage mit. Auch in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen gab es solche Zugriffe der Polizei.

Wie eine Sprecherin des Saar-Innenministeriums mitteilte, handelte es sich bei den betroffenen Fällen „um drei Ermittlungsverfahren, die von der Polizeiinspektion Saarbrücken Stadt bearbeitet wurden und einem Ermittlungsverfahren, welches im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Saarlouis betrieben wurde“.

Zwar heißt es in der saarländischen Corona-Verordnung, dass die Daten „nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden dürfen“. Solche Verbote in den Ländern betreffen laut einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums gegenüber dem SWR allerdings nur die Betreiber der Einrichtungen. Bezüglich der Nutzung der Daten zur Strafverfolgung beruft sich das Saar-Innenministerium auf die Strafprozessordnung.

(dpa)
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