Gelöschte Posts Putin-Brüste erlaubt, Hakenkreuz-Glocke nicht: „Riesiger Erfolg“ eines saarländischen Aktivisten gegen Facebook
Saarbrücken/Dillingen · Im Streit mit dem Meta-Konzern über zwei gelöschte Facebook-Posts hat der Dillinger Aktivist Gilbert Kallenborn eine Niederlage einstecken müssen – aber zugleich auch einen „riesigen Erfolg“ erreicht.
Eigentlich ist der gesamte Vorgang an Absurdität kaum zu überbieten: Ein jüdischer Aktivist postet ein Foto auf Facebook, auf dem unter anderem ein Hakenkreuz zu sehen ist. Der amerikanische Konzern Meta Platforms, dem Facebook angehört, entfernt diesen Post, weil er gegen dessen Grundsätze verstößt. Daraufhin klagt der Aktivist, der Dillinger Gilbert Kallenborn, auf Wiederherstellung seines Posts. Die Sache wurde jetzt beim Saarbrücker Landgericht entschieden: Dabei wurde Meta Platforms in dieser Sache recht gegeben, da der Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs besagt, dass ein Hakenkreuz nicht dargestellt werden darf, wenn sich nicht gleichzeitig offenkundig und eindeutig davon distanziert wird.