Saarbrücker Verlängerte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße

Saarbrücken · In der Saarbrücker Kaltenbachstraße gibt’s Essen und Getränke zum Mitnehmen. Das sorgt für Andrang. Deswegen gilt die ohnehin verhängte Maskenpflicht jetzt noch länger.

 Der Andrang in der Kaltenbachstraße bewog die Stadtverwaltung, die Maskenpflicht zu verlängern.

Der Andrang in der Kaltenbachstraße bewog die Stadtverwaltung, die Maskenpflicht zu verlängern.

Foto: BeckerBredel

Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz vor Corona verlängert die Stadt die Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße bis auf Weiteres. Von 11 bis 24 Uhr haben alle, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße eine Maske zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht aus. Plakate weisen auf die Regelung hin.  
  Wie die Stadt weiter mitteilt, ermächtigt die aktuelle Rechtsverordnung des Landes die Ortspolizeibehörden, eine solche Maskenpflicht anzuordnen. Die Kaltenbachstraße sei wegen der zahlreichen Betriebe, die dort Speisen und Getränke anbieten, von vielen Menschen besucht. Damit ließen sich Abstandsregeln nicht immer einhalten.

Erst recht in den späten Abendstunden, wenn in der Kaltenbachstraße Alkohol getrunken wird und sich Menschenansammlungen bilden. Die von der Stadt verhängte und nun verlängerte Pflicht, auch in der Kaltenbachstraße eine Maske zu tragen, solle Passanten daran erinnern, dort weder Speisen noch Getränke zu konsumieren.

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