Erneuerbare Energien Eine Alternative zu den Erneuerbaren Energien 

Saarbrücken · Zum 1. November 2020 trat das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft, das die Nutzung Erneuerbarer Energien beim Neubau oder bei der Renovierung von Gebäuden regelt.

Das teilt die Firma Energie SaarLorLux (ESLL) mit – ESLL ist zu 51 Prozent ein privates Energieunternehmen, an dem die Stadt Saarbrücken mit 49 Prozent beteiligt ist. 

Zusätzlich erläutert ESLL: Die Saarbrücker Fernwärme erfülle „weiterhin die Kriterien der sogenannten Hocheffizienz“. Sie biete damit zwei wichtige Vorteile. Zum einen gelte die Saarbrücker Fernwärme „als Ersatzmaßnahme zur Nutzung der Erneuerbaren Energien im Sinne des GEG (§44 GEG)“.

Wer sein Gebäude mit Fernwärme versorge – so erklärt ESLL – der könne dadurch „verpflichtende Investitionen abmildern oder ganz ersetzen“. Darüber hinaus erfülle  die Saarbrücker Fernwärme auch „die Kriterien zur Beantragung einer KfW-Förderung für Effizienzhäuser“.

 Energie SaarLorLux glaubt, dass es gerade „im innerstädtischen Bereich aufgrund der beengten räumlichen Situation aufwendig und kompliziert sein kann, erneuerbare Energien, wie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen“ in die Energieversorgung eines Gebäudes „einzubinden“.

Auch andere Maßnahmen, mit denen Hauseigentümer eine „Energieeffizienzsteigerung“ erreichen können, wie zum Beispiel eine dicke Außendämmung, können laut ESLL „durch lokale Rahmenbedingungen erschwert werden“ oder „nur eingeschränkt umsetzbar“ sein beziehungsweise möglicherweise sogar „die Optik historischer Häuserfronten“ zerstören.

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