Neue Vorschriften Saarbrücker Bäder lockern einige Corona-Regeln – diese Regeln gelten ab sofort

Saarbrücken · Es ist ein Schritt in Richtung Normalität: Seit dem 5. Oktober gelten in den Saarbrücker Bädern gelockerte Corona-Regeln. Was jetzt gilt.

 (Symbolfoto)

(Symbolfoto)

Foto: dpa/Sina Schuldt

Ab sofort werden in den Saarbrücker Bädern einige Corona-Regeln gelockert. Die zahlenmäßige Begrenzung der Besucher in den Kombibädern in Altenkessel, Fechingen sowie im Hallenbad Dudweiler entfällt. Alle Wasserattraktionen, wie Rutschen, Massagedüsen und Sprungtürme, dürfen wieder genutzt werden.

Auch sind alle Schwimmbahnen frei zugänglich. Nur noch an den Kassen müssen bis zur Kontrolle des 3G-Nachweises Masken getragen werden. Wer im Hallenbad schwimmen oder an einem Kurs teilnehmen möchte, muss weiterhin entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein.

Ein Schnelltest darf 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test bis zu 48 Stunden. Kinder unter sieben Jahren sowie Schüler, die regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. Es genügt ein Testzertifikat, das die Schulen ausstellen.

Badegäste ohne Onlineticket müssen wegen der Nachvollziehbarkeit ein Kontaktformular ausfüllen. Das Formular steht auf der Webseite der Saarbrücker Bäder (www.saarbruecker-baeder.de) zum Herunterladen bereit, ist aber auch an den Bäderkassen erhältlich. Darüber hinaus steht bereits eine App mit einem QR-Code zur Registrierung bereit. Es bleibt bei den aktuellen Öffnungszeiten. Desinfektionen finden in der Mittagszeit statt. Kontaktflächen werden mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert. In ein paar Tagen stehen wieder die Kleinkinderbecken im Hallenbad Dudweiler und im Kombibad Altenkessel zum Planschen zur Verfügung.

Weitere Infos auf der Internetseite der städtischen Bädergesellschaft. www.saarbruecker-baeder.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort