Neuer Service Bürger können Sperrmüll online anmelden

Saarbrücker · Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb preist neuen Service als schnell und bequem an.

 Der Sperrmüll muss spätestens bis 6 Uhr des Abholtages am Straßenrand sein. Da der ZKE für jede Art von Sperrmüll jeweils ein gesondertes Fahrzeug einsetzt, muss der Abfall sortiert bereitstehen.

Der Sperrmüll muss spätestens bis 6 Uhr des Abholtages am Straßenrand sein. Da der ZKE für jede Art von Sperrmüll jeweils ein gesondertes Fahrzeug einsetzt, muss der Abfall sortiert bereitstehen.

Foto: dpa-tmn/Uwe Anspach

Bürger können im Internet rund um die Uhr bequem und schnell einen Abholtermin für ihren Sperrmüll vereinbaren, wirbt der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE). Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Abholung kann dann direkt per Kreditkarte oder giropay bezahlt werden, teilt der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb mit.

Auch eine telefonische Anmeldung ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr unter (0681) 905-73 11 möglich. Es sollten allerdings beachten, dass der Termin 14 Tage vor dem gewünschten Abholdatum vereinbart werden muss.

Der ZKE holt den Sperrmüll dann kostenpflichtig zum vereinbarten Termin vor Ort ab. Für diesen Service berechnet der ZKE eine Gebühr von 15 Euro für bis zu vier Kubikmeter. Große Elektrogeräte ab Staubsaugergröße können ebenfalls angemeldet werden, ihre Entsorgung ist kostenlos. Der Sperrmüll muss spätestens bis 6 Uhr des Abholtages am Straßenrand bereitgestellt werden. Frühestens jedoch am Vorabend ab 19 Uhr. Da der Sperrmüll mit separaten Fahrzeugen abgefahren wird, muss er unbedingt getrennt bereitgestellt sein nach: Möbelholz, Elektro- oder Metallschrott und restlichem Sperrmüll, wie beispielsweise Matratzen oder Polstermöbeln.

Wer in Saarbrücken seinen Sperrmüll ohne vorherige Anmeldung auf die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kann dies mit einem Bußgeld von mehreren hundert Euro ahnden. Damit die Abfuhr reibungslos funktioniert, ist es außerdem wichtig, dass der Sperrmüll richtig getrennt bereitgestellt wird. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, wie zum Beispiel Bauschutt oder Restmüll, werden vom ZKE nicht abgefahren.

Grundsätzlich zählen zum Sperrmüll alle Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die zu groß für die Restabfalltonne sind und die man bei einem Umzug mitnehmen würde. Das heißt: Keine Kleinteile, die in die Restabfalltonne passen, keine Abfälle aus Baumaßnahmen und keine Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden waren, wie zum Beispiel Waschbecken, WC oder Parkett. Von der Abfuhr ausgenommen sind ebenfalls Abfälle, die aufgrund ihres Einzelgewichtes (über 30 Kilogramm) nicht verladen werden können. Weiterhin darf mindestens eine der Seiten des Abfalls eine Länge von 1,80 Meter nicht überschreiten. Sperrmüll von gewerblichen Stellen wird vom ZKE nur in haushaltsüblichen Mengen (bis vier Kubikmeter) entsorgt.

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