Bonus für Betroffene Stadt nimmt Anträge für Windelbonus entgegen

Saarbrücken · Saarbrücker können von Dienstag, 1. Januar, bis Sonntag, 30. Juni, bei den vier Bürgerämtern der Stadt den Windelbonus für 2018 beantragen. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, könne die Verwaltung nicht mehr berücksichtigen.

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 55 Euro für Inkontinenzpatienten. Gegenüber dem Vorjahr hat die Landeshauptstadt den Bonus um jeweils fünf Euro erhöht.

Betroffene Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Die Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen: Bürgeramt City, Gerberstraße 4, St. Johann, Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1. Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach.

Weitere Informationen: Tel. (06 81) 90 50 oder per E-Mail an buergeramt@saarbruecken.de

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