Wenn die Energieberatung für Ärger sorgt

Saarbrücken. "Dass stimmt ja gar nicht", beschwerte sich ein Verbraucher bei Architekt Reinhard Schneeweiß, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Gemeint waren die Mengen der Wärme übertragenden Hüllflächen des Gebäudes

Saarbrücken. "Dass stimmt ja gar nicht", beschwerte sich ein Verbraucher bei Architekt Reinhard Schneeweiß, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Gemeint waren die Mengen der Wärme übertragenden Hüllflächen des Gebäudes. Was war passiert? Der Verbraucher hat sich ein Energiegutachten erstellen lassen, um zu erfahren, welche Wärmedämm-Maßnahmen besonders effektiv sind. Auf Grundlage der schriftlichen Energieberatung hat der Bauherr Angebote von Handwerkern eingeholt. Als Mengengrundlage für die Angebote dienten die Quadratmeterangaben aus dem Energiegutachten. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme stellte der Handwerker eine Rechnung über 235 Quadratmeter Wärmedämmung der Wand, im Energiegutachten waren das aber nur 170 Quadratmeter. Die Mehrkosten betrugen mehrere Tausend Euro."Flächenangaben eines Energiegutachtens und Mengen für die Abrechnung von Handwerkerleistungen können nicht miteinander verglichen werden", erläutert Schneeweiß. Zum einen wird im Energiegutachten nur der Gebäudeteil betrachtet, der zur beheizten Fläche gerechnet wird. Das ist energetisch richtig, allerdings wird bei der Ausführung zum Beispiel aus optischen Gründen oder zur Vermeidung von Wärmebrücken eine etwas größere Wandfläche gedämmt. Zum anderen werden bei der Handwerkerrechnung Flächen von kleinen Fenstern oder Türen bis 2,5 Quadratmeter Teilfläche übermessen. Das sind immerhin Fenster von zwei Meter Breite und 1,25 Meter Höhe. Beim Energiegutachten finden solche Vereinfachungen keine Anwendung. Dementsprechend ist die Fläche im Energiegutachten für die Wand kleiner als in der Handwerkerrechnung.

"Handwerkerangebote sollten daher nicht einfach auf der Grundlage des Datenmaterials eines schriftlichen Energiegutachtens eingeholt werden, sondern immer auf Grundlage von wirklichkeitsnahen Bauplänen unter Berücksichtigung der Abrechnungsvorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Alternativ kann der Bauleiter oder der Handwerker auch konkret Aufmaß vor Ort nehmen", rät der Energieberater der Verbraucherzentrale. Bei Fragen zur qualifizierten Energieberatung, zur Interpretation von Energiegutachten, welche Dämmmaßnahmen sinnvoll sind, welche Handwerkerangebote empfehlenswert sind und zu anderen Energiesparmöglichkeiten wie Heizungstechnik, stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes zur Verfügung. red

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung per Telefon (06 81) 5 00 89 15

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort