Neue Spielverordnung Bis zu 5000 Euro Geldbuße droht Saarbrücker Gastwirten

Saarbrücken · Ab 10. November sind je Saarbrücker Kneipe nur noch zwei Spielautomaten erlaubt.

 Ab 10. November darf jede Saarbrücker Gaststätte nur noch zwei Geldspielautomaten aufstellen.

Ab 10. November darf jede Saarbrücker Gaststätte nur noch zwei Geldspielautomaten aufstellen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, tritt am Sonntag, 10. November, eine Änderung der „Spielverordnung“ in Kraft – also der Verordnung, die Geldspielautomaten und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten im Blick hat. Dann sinkt die Anzahl der pro „Standort“ zulässigen Spielautomaten von drei auf zwei. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt betont, die Betreiber der Geldspielautomaten seien verpflichtet, überzählige Geräte bis Sonntag, 10. November, abzubauen.