Berufsfeuerwehr Was wird nun aus dem Feuerwehr-Chef?

Saarbrücken · Vor zwei Monaten wurde der Leiter der Saarbrücker Berufsfeuerwehr kaltgestellt. Die Stadt hält sich bedeckt.

 Ein Bild aus besseren Tagen: Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und Feuerwehr-Chef Josef Schun. 

Ein Bild aus besseren Tagen: Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und Feuerwehr-Chef Josef Schun. 

Foto: BeckerBredel

Wenn von Josef Schun die Rede ist, dann wird es schnell emotional. Es gibt Menschen, die halten den Amtsleiter der städtischen Berufsfeuerwehr für einen grausamen Chef, einen, der inkompetent ist und nicht mit Menschen umgehen kann. Und es gibt Menschen, die Schun zwar nicht für einen diplomatischen und besonders feinfühligen Chef halten, aber doch für einen hochkompetenten Feuerwehrfachmann. Und für einen, der eine undankbare Aufgabe erfüllen muss: Mit dem vom Stadtrat genehmigten engen Personalschlüssel die Sicherheit  zu gewährleisten und Missstände und Privilegien abzustellen.

Zurzeit scheinen diejenigen die Oberhand zu haben, die Josef Schun gerne endgültig aus dem Amt jagen wollen. Vor zwei Monaten haben sie einen Teilerfolg errungen. Am 13. Dezember hat Oberbürgermeisterin Charlotte Britz Schun nämlich „freigestellt“. Feuerwehrleute hatten nach dem Einsatz beim Brand in der Saaruferstraße von Inkompetenz und völliger Überforderung der Führungsebene gesprochen.

Was wird nun aus Schun? Wie weit sind die Untersuchungen der Stadtverwaltung gegen ihn? Wie bewertet es die Stadtverwaltung, dass alle bisherigen Ermittlungen zu dem Schluss kommen, dass der Einsatz Anfang Dezember nicht zu beanstanden ist? Das hat die SZ gestern im Rathaus angefragt.

„Dem Leiter der Berufsfeuerwehr sind die Dienstgeschäfte vorläufig untersagt worden, er wurde nicht suspendiert“, teilte Stadtpressesprecher Thomas Blug mit. „Grundlage“ sei „das erschütterte Vertrauensverhältnis.“ „Auslöser war die Vorsprache von 16 Feuerwehrleuten bei dem Vorsitzenden des Wachmannschaftsbeirates. Dabei wurde das Führungsverhalten am Brandtag kritisiert“, sagt Blug.

Bereits am Tag nach Schuns Freistellung wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Justiz- und des Innenausschusses des Landtags von einem Leitenden Ministerialrat laut Sitzungsprotokoll mitgeteilt: „Die Zusammenarbeit der Integrierten Leitstelle und der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr erfolgte zügig und professionell. Die Zusammenarbeit der Rettungskräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vor Ort kann aus unserer Sicht nur als gut bezeichnet werden.“ Kritik am Einsatz der Feuerwehr gibt es von Seiten der Landesbehörden nicht.

Gefragt wird aber nach der Rolle der Unteren Bauaufsicht der Landeshauptstadt. Die Polizei hat dort bereits am 4. Dezember, also kurz nach dem Brand, „die kompletten Hausakten“ des Gebäudes Saar­uferstraße 13 abgeholt, wurde den Landtagsabgeordneten mitgeteilt. Im Ausschuss wurde unter anderem gefragt, ob es den Brandschutzbestimmungen entsprach, dass es nur ein Treppenhaus gab, das als Fluchtweg dienen konnte. Das ist eine nicht ganz unerhebliche Frage, denn zuvor hat ein Landesbeamter mitgeteilt: „Bereits beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Treppenhaus den Bewohnern der oberen Stockwerke wegen der bereits fortgeschrittenen Brandausbreitung im ersten Obergeschoss und der daraus resultierenden völligen Verrauchung ab dem ersten Obergeschoss als Fluchtweg nicht mehr zur Verfügung.“

Auch das erfuhren die Abgeordneten: Am 24. Juni 2003 wurde eine Nutzungsuntersagung für die Dachterrasse im sechsten Obergeschoss ausgesprochen. Am 9. Februar 2012 gab es einen Brand in der Saaruferstraße. Es sei nicht klar, ob es sich um das nun betroffene oder das Nachbargebäude gehandelt hat. Aber das Haus, in dem im Dezember vier Menschen starben, soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Die Standsicherheit sei von einem Statiker überprüft worden.

Die Bauaufsicht hatte weitere Gelegenheiten, Sicherheitsmängel zu bemerken. Am 24. Oktober 2013 wurde ein Vorentscheid zur Nutzungsänderung der Massagepraxis zur kulturellen Begegnungsstätte im Haus erteilt, wurde den Landtagsabgeordneten mitgeteilt. Zurzeit sei „lediglich ein bauordnungsrechtliches Verfahren wegen einer nicht genehmigten Nutzungsänderung im Keller des Hauses, Nutzung als Vergnügungsstätte ohne vorherige Genehmigung, anhängig“. Fragen zur Rolle der Bauaufsicht beantwortete die Verwaltung gestern nicht.

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