Windkraft im Regionalverband Wald geht vor Windkraft

Regionalverband · Das geänderte Landeswaldgesetz erschwert den Bau von Windrädern. Im Regionalverband dürfte sich nicht mehr viel tun.

 Der Bau von Windrädern wird durch eine Änderung im Landeswaldgesetz künftig erschwert. Ausgenommen sind alte Genehmigungsanträge.

Der Bau von Windrädern wird durch eine Änderung im Landeswaldgesetz künftig erschwert. Ausgenommen sind alte Genehmigungsanträge.

Foto: dpa/Arne Dedert

Wald und Windkraftanlagen – passt das zusammen? Nur bedingt. Auch wenn gefühlt Windräder wie Pilze aus dem Boden schießen, so einfach ist das Genehmigungsverfahren dafür nicht. Im Gegenteil. Seit dem 5. Oktober dieses Jahres ist es sogar noch schwieriger geworden, denn zu diesem Datum trat eine Änderung des Landeswaldgesetzes in Kraft, die den Bau neuer Windkraftanlagen künftig  erschwert.

Unterm Strich verringert sich die Fläche, auf denen Windräder gebaut werden dürfen, um die Hälfte. Von den 162 Hektar, die aktuell im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes als sogenannte Konzentrationszonen für Windkraft vorgesehen sind, bleiben künftig nur noch 75 Hektar für eine potenzielle Windenergienutzung übrig. Ursprünglich hätten in diesen Zonen 17 bis 23 Anlagen entstehen können, nach der Änderung des Landeswaldgesetzes höchstens noch zehn bis 14, wie der Regionalverband mitteilt.

In Paragraf 8, Absatz 2, des Landeswaldgesetzes heißt es nun: „Auf Grundflächen, auf denen sich seit mindestens 1817 Wald im Sinne des Paragrafen 2 dieses Gesetzes findet (Historisch alter Wald) stehen im Staatswald die Belange des Natur- und Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, in der Regel entgegen.“ Acht Konzentrationszonen hat der Regionalverband für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Ob dort tatsächlich gebaut wird, entscheidet aber das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz. Außerhalb dieser Konzentrationszonen dürfen künftig keine Windanlagen gebaut werden, das hat der Kooperationsrat des Regionalverbandes so festgelegt.

Aktuell ist nach Angaben des Regionalverbandes nur eine Anlage im Genehmigungsverfahren, nämlich das Gebiet „Östlich Forsthauses Pfaffenkopf“.

Was gilt es nun, bei einem Genehmigungsverfahren abzuwägen? Dazu heißt es im geänderten Landeswaldgesetz: „Ein überwiegendes öffentliches Interesse (für den Bau von Windkraftanlagen, Anm. d. Red.) liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 Meter Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 Watt pro Quadratmeter gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“ Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel geprüft wird, wie hoch die Lärmbelästigung durch eine neue Anlage wäre, sowie weitere Aspekte des Natur- und Umweltschutzes. Wald spielt im Saarland traditionell eine herausragende Rolle. Mit einer bewaldeten Fläche von 36 Prozent gehört das Saarland nach Angaben des saarländischen Umweltministeriums zu den waldreichsten Ländern in Deutschland. Dabei hat das Saarland mit über 70 Prozent den höchsten Waldbesitzanteil an öffentlichem Wald und mit ebenfalls über 70 Prozent Laubbaum-Anteil den naturnächsten Wald in Deutschland. Buche ist die mit Abstand am weitesten verbreitete  Baumart.

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