Verbraucherschutz Urlauber sollten Sprache der Reiseveranstalter verstehen

Saarbrücken · Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Reisemängeln.

Wenn der Urlaub nicht hält, was er verspricht, ist das ärgerlich. Damit es eine Entschädigung gibt, müssen Urlauber aber  bestimmte Regeln beachten. Zunächst muss es sich tatsächlich um einen Reisemangel handeln. Elif Tanto, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, rät daher schon vor der Buchung, sich die Reiseangebote ganz genau anzusehen. „Reiseveranstalter nutzen oft eine Art Geheimsprache“, so Tanto. Der Begriff Meerseite sei beispielsweise nicht gleichzusetzen mit Meerblick. Wenn im Katalog von einem naturbelassenen Strand die Rede ist, könne sich darunter auch ein schmutziger Kieselstrand verbergen.

Trete im Urlaub hingegen ein echter Mangel auf, so müsse der Urlauber schnell handeln. Betroffene sollten den Reisemangel unverzüglich dem Reiseveranstalter, beziehungsweise dessen örtlichen Beauftragten melden. Außerdem sollten sie eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. „Viele Urlauber machen den Fehler, sich statt an den Reiseleiter, an die Hotelrezeption zu wenden“, so Tanto. Das sei aber der falsche Ansprechpartner. Bei weiteren Fragen helfen die juristischen Berater der Verbraucherzentrale weiter.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes befindet sich in der Trierer Straße 22, 66111 Saarbrücken. Weitere Informationen unter der Telefonnummer (0681) 5 00 89 15, per E-Mail an vz-saar@vz-saar.de oder im Internet.

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