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Berufsfeuerwehr
Unterlassungserklärungen im Feuerwehr-Rechtsstreit
In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht verpflichtete sich der in unserem Beitrag vom 10. Januar wiedergegebene Detlef Schütz zur Unterlassung. Dabei ging es um die Behauptungen: „… Bislang unter der Führung von Josef Schun zähle die Berufsfeuerwehr von Saarbrücken 120 Mitarbeiter im Einsatzdienst.“ und „Josef Schun habe den Urlaubsanspruch der Feuerwehrleute in Saarbrücken von 14 Tagen auf 12 Tage gekürzt.“