Berufsfeuerwehr Unterlassungserklärungen im Feuerwehr-Rechtsstreit

Saarbrücken · Zur in unserer Veröffentlichung „Personalrat: Feuerwehrleute arbeiten angstfrei“ vom 10. Januar wiedergegebenen Äußerungen des Personalratsvorsitzenden Bernd Schuman sowie von Detlef Schütz, Saar-Chef der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft, ist zu ergänzen: Nach Mitteilung des von Josef Schun beauftragten Rechtsanwalts Gernot Lehr hat sich Schumann in einem vor dem Landgericht Saarbrücken geführten Rechtsstreit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verpflichtet, zwei in unserem Beitrag wiedergegebene Behauptungen über Josef Schun zu unterlassen. Es geht um die Aussagen, dass „… jetzt, nach der vorläufigen Freistellung des Feuerwehrchefs Josef Schun sechs Bewerbungen für eine Tätigkeit bei der Feuerwehr Saarbrücken vorlägen …“ und dass „… der Saarbrücker Feuerwehrchef Josef Schun den Urlaubsanspruch für die Feuerwehrleute von 14 auf 12 Tage gekürzt habe.“

In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht verpflichtete sich der in unserem Beitrag vom 10. Januar wiedergegebene Detlef Schütz zur Unterlassung. Dabei ging es um die Behauptungen: „…  Bislang unter der Führung von Josef Schun zähle die Berufsfeuerwehr von Saarbrücken 120 Mitarbeiter im Einsatzdienst.“ und „Josef Schun habe den Urlaubsanspruch der Feuerwehrleute in Saarbrücken von 14 Tagen auf 12 Tage gekürzt.“

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