Freiwillige Feuerwehr Saarbrücken Teilerfolg vor Gericht: Kehrt Wehrführer Denzer zurück?

Saarbrücken · Kehrt Marc Denzer zurück auf den Chefposten der Freiwilligen Feuerwehr in Saarbrücken? Der in Ungnade gefallene Wehrführer hat vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis einen Teilerfolg erzielt.

Teilerfolg vor Gericht: Kehrt Wehrführer Denzer zurück?
Foto: dpa/Carsten Rehder

Denzer war im Dezember vom Saarbrücker Sicherheitsdezernenten Harald Schindel (Linke) beurlaubt worden. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Nach einem Beschluss der Verwaltungsrichter hat dieser eine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Stadt müsste Denzer seine Amtsgeschäfte vorerst wieder aufnehmen lassen.

Denzer stünde bereit, betonte auf Anfrage unserer Zeitung zugleich: „Ich habe kein Interesse an weiteren Auseinandersetzungen mit der Stadt Saarbrücken.“ Näher äußerte er sich nicht, denn der Kommune liegt die Gerichtsentscheidung noch nicht vor. Weshalb auch von Schindel keine Stellungnahme zu erhalten war.

Ob der Feuerwehr-Chef auf Dauer zurückkehren kann, darüber muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden. Der Stadt Saarbrücken droht eine juristische Niederlage. Nach SZ-Informationen stufen die Richter in ihrem aktuellen Beschluss die unbefristete Beurlaubung des Wehrführers als „evident rechtswidrig“ ein.

Denzer führte die mit 750 Mitgliedern größte Freiwillige Feuerwehr des Landes seit Mai 2017. Ende vergangenen Jahres hatte Dezernent Schindel ihn von seinen Aufgaben entbunden, das unter anderem mit einem erschütterten Vertrauensverhältnis begründet.

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