Personalratschef kontra Rechtsanwalt Saarbrücker Feuerwehrstreit geht heftig weiter

Saarbrücken · Personalratschef warnt vor Josef Schuns Rückkehr an die Wehr-Spitze. Schuns Anwalt hält Mitteilung für „grob rechtswidrig“.

 Noch längst nicht an den Nagel gehängt: Der Streit um Ex-Feuerwehrchef Josef Schun geht offensichtlich in die nächste Runde. (Symbolbild)

Noch längst nicht an den Nagel gehängt: Der Streit um Ex-Feuerwehrchef Josef Schun geht offensichtlich in die nächste Runde. (Symbolbild)

Foto: dpa/Patrick Pleul

Drastisch hat Personalratschef Bernd Schumann davor gewarnt, Josef Schun wieder an die Spitze der Berufsfeuerwehr zu lassen. Schumann geht von einer  „erheblichen Störung des Betriebsfriedens“ zwischen Belegschaft und Schun aus, die nicht mehr zu beseitigen sei.

Der Debatte um eine Rückkehr Schuns (41) auf seine Dienststelle war eine Entscheidung des Landgerichts vorausgegangen. Dies hatte am Mittwoch die Ansicht des Amtsgerichtes vom Oktober 2018  bestätigt, wonach  Schun „sich in seiner Funktion als Feuerwehrchef weder wegen Betrugs noch wegen Untreue strafbar gemacht“ hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schun vorgeworfen, er habe Britz als Vorgesetzte getäuscht, als es um die Spende eines alten Autos aus dem Bestand der Berufsfeuerwehr ging. Dieses hatte Schun seinem Pirmasenser Aero-Club geschenkt. Den Vorwurf der Täuschung verneinten die Richter in beiden Instanzen.

Außerdem hatte das Verwaltungsgericht Saarlouis im September Schuns Freistellung aufgehoben. Britz hatte ihn nach einem Großbrand mit vier Toten Ende 2017 suspendiert. Schun habe sich beim Einsatz nicht korrekt verhalten, hieß es. Kontrollgremien konnten indes kein Fehlverhalten feststellen.

So kehrte Schun  wenige Tage nach dem Beschluss der Verwaltungsrichter ins Rathaus zurück, allerdings als Brandschutz- und Sicherheitsreferent im Baudezernat. Und das bis heute. Zwar sei Schuns Unschuld bewiesen, stellt Schumann fest. Doch seit 2009 bestehe „eine Konfliktsituation, die sich dramatisch entwickelt hat“. In erster Linie sei dies auf das Führungs- und persönliche Verhalten Schuns zurückzuführen.

Schuns Anwalt Gernot Lehr wertet Schumanns Äußerungen als „grob rechtswidrige Pressemitteilung“. Er sieht die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten „massiv verletzt“. Es widerspreche „evident der Fürsorgepflicht“, mit einer derartigen Pressemitteilung über einen Mitarbeiter an die Öffentlichkeit zu gehen. Zumal Schun sämtliche gerichtlichen Verfahren, die gegen ihn eingeleitet wurden, erfolgreich geführt habe. Damit seien Schumanns Äußerungen auch „verantwortungslos“.

Lehr sagt, der Personalratsvorsitzende verschweige zudem, dass die Vermittlungsgespräche zwischen Schun und Belegschaft „allein auf Wunsch des Personalrats abgebrochen“ worden seien.

So diene die Mitteilung Schumanns „ausschließlich dazu, die Reputation unseres Mandanten zu beschädigen“. Lehr kündigt daher rechtliche Konsequenzen an.

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