Wildtiere in Saarbrücken wieder erlaubt Stadtrat kippt das Wildtierverbot in Zirkussen

Saarbrücken · Der Stadtrat hat gestern seinen Beschluss vom Februar, Wildtiere in Zirkussen zu verbieten, wieder aufgehoben. Das Landesverwaltungsamt hatte kritisiert, dass ein Beschluss unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht nicht gegenteiliger Auffassung ist, im Gesetz nicht vorgesehen sei. Außerdem sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend darüber informiert worden, dass es in der Sitzung um ein Wildtierverbot ging, sondern in der Veröffentlichung der Tagesordnung habe die Verwaltung nur auf „Anträge der Fraktionen“ verwiesen.

 In Saarbrücken dürfen Wildtiere doch wieder in die Manege.

In Saarbrücken dürfen Wildtiere doch wieder in die Manege.

Foto: dpa/Yuri Kochetkov

Die Kommunalaufsicht habe aber auch mit Hinweis auf Gerichtsurteile in anderen Städten generelle Bedenken gegen das Verbot von Wildtieren in Zirkussen, erklärte Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth vor der Stadtratssitzung. Diese Bedenken teile auch der Deutsche Städtetag. Reisende Zirkusbetriebe könnten eine tierschutzrechtliche Erlaubnis und eine Reisegewerbekarte vorweisen. Außerdem würden sie von Veterinärämtern vor Ort kontrolliert. Ein Verbot müss nach Ansicht Wohlfarths auf Bundesebene erlassen werden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe aber 2015 festgestellt, dass es sich bei der Haltung in Zirkussen nicht um Tierquälerei handelt und die Überwachung gewährleistet sei. „Darüber hinaus greift das ,Wildtierverbot‘ unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein“, schreibt der Städtetag in einer Stellungnahme. In Chemnitz in Sachsen hatte der Rat das Verbot der Wildtiere nicht aufgehoben und war anschließend vor Gericht unterlegen. Nach kurzer Diskussion stimmte der Stadtrat zu, den Beschluss wieder aufzuheben.

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