Schöffen gesucht Stadt wirbt jetzt um die Schöffen von morgen

Saarbrücken · Die Landeshauptstadt nimmt ab sofort Bewerbungen für das Schöffenamt beim Amts- oder Landgericht entgegen. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 findet im zweiten Halbjahr 2018 statt. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter gleichberechtigt mit Berufsrichtern in der Strafgerichtsbarkeit mit.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Saarbrücken wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft.

Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeitende Menschen (wie Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) sowie Religionsdiener können keine Schöffen werden. Außerdem gehören zu den nötigen Kompetenzen auch Unparteilichkeit, Selbständigkeit, soziale Kompetenz und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gewisse körperliche Fitness. Jugendschöffen sollen außerdem über Erfahrung in der Erziehung verfügen.

Weitere Informationen bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten, unter der Telefonnummer (06 81) 9 05 16 39 oder nach E-Mail an ratsangelegenheiten@saarbruecken.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort