Christi Himmelfahrt Verschärftes Alkoholverbot in Saarbrücken übers verlängerte Wochenende (mit Grafik)

Die Stadt Saarbrücken verschärft in der Zeit von Donnerstag, 13. Mai, bis einschließlich Sonntag, 16. Mai, das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Diese Regeln werden gelten:

Stadt Saarbrücken verschärft Alkoholverbot an Christi Himmelfahrt
Foto: BeckerBredel

Wie die Stadt mitteilt, gilt das Alkoholverbot an den besagten Tagen von 11 bis 22 Uhr im Nauwieser Viertel, am Staden, am Willi-Graf-Ufer, am Tbilisser Platz, im Deutsch-Französischen Garten (DFG) sowie im Bürgerpark. An der Saar beginnt der Verbotsbereich auf Höhe des Restaurants Undine und geht bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke. Auch auf der Freitreppe der Berliner Promenade und den Grünanalgen einschließlich der dazugehörenden Wege und Mauern ist der Konsum von Alkohol untersagt. Am Staden gilt das Verbot auch auf den Bürgersteigen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zu den Grünflächen an der Saar. Mit dem strengeren Verbot sollen öffentliche Feiern verhindert werden.

Hier gilt in Saarbrücken das Alkoholverbot
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Hier gilt in Saarbrücken das Alkoholverbot

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Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

An allen übrigen Tagen ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf den oben genannten öffentlichen Plätzen und Straßen weiterhin in der Zeit von 18 bis 22 Uhr untersagt. Ausgenommen sind der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel – hier gilt das Verbot ausschließlich vom 13. bis 16. Mai.

Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert die Landeshauptstadt außerdem die zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. Von 11 bis 22 Uhr haben Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 beziehungsweise FFP2 zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 11. Mai, in Kraft.

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