Stadt sucht Wahlhelfer Stadt Saarbrücken sucht Wahlhelfer

Saarbrücken · Ohne Ehrenamtliche lässt sich ein Ereignis wie die Bundestagswahl nicht stemmen. Hunderttausende sind im Einsatz.

 Nicht immer ist im Wahllokal viel los, wie diese Szene zeigt. Dennoch ist die Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Wahlhelfern Pflicht.

Nicht immer ist im Wahllokal viel los, wie diese Szene zeigt. Dennoch ist die Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Wahlhelfern Pflicht.

Foto: picture alliance / dpa/Wolfgang Kumm

„Es reicht gerade so“, sagt Robert Mertes von der Pressestelle der Landeshauptstadt. Gemeint ist die Zahl der freiwilligen Wahlhelfer, die am 24. September den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl in Saarbrücken gewährleisten sollen.

128 Wahllokale gibt es Mertes’ Angaben zufolge in der Landeshauptstadt. Dazu kommen 30 Briefwahllokale.  In jedem dieser Wahllokale sind ein Wahlvorsteher und ein Vertreter sowie mindestens sechs Beisitzer als Wahlhelfer tätig. „Wir brauchen also zumindest 1264 Personen zur Durchführung der Wahl in den Wahllokalen. Erfahrungsgemäß benötigen wir einen Puffer von rund 100 Personen als Ersatz, wenn Wahlhelfer am Wahlsonntag ausfallen“, sagt Mertes auf Anfrage unserer Zeitung. Wer Interesse habe, solle sich melden. Bundesweit werden für den Wahltag nach Angaben des Deutschen Bundestags rund 500 000 Wahlhelfer benötigt. Zum Vergleich: Bei der saarländischen Landtagswahl im März dieses Jahres waren insgesamt 10 000 Helfer in 1200 Wahlbezirken im Einsatz.

Die Wahlhelfer benötigten keine Vorkenntnisse, wie Mertes sagt. Wahlvorsteher und Vertreter nehmen aber an einer Schulung teil.  Für jeden Wahlbezirk, dem etwa 2500 Wahlberechtigte zugehören, ernennt die Gemeinde einen Wahlvorstand. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Wahlhelfern, die verschiedene Funktionen haben. Die Gemeinde beruft dazu Wahlberechtigte, indem sie Bürger anschreibt, die schon bei vorherigen Wahlen ein Ehrenamt übernommen hatten, oder es melden sich Freiwillige. Hat ein Wahlamt zu wenig Helfer, kann sie Bürger dazu verpflichten. Die Wünsche der Wahlhelfer, in welchem Wahllokal und für welche Aufgaben sie am Wahltag eingesetzt werden möchten, werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Wahlhelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro – das sogenannte Erfrischungsgeld –, sagt Mertes. „Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die in einem Wahllokal in Saarbrücken mithelfen, wird ein Tag frei gewährt. Gleiches gilt für Landesbedienstete gemäß einem Erlass der Landesregierung. Sie haben direkt am Tag nach der Wahl frei.“ Auch Mitarbeiter der Saar-Uni sowie des Regionalverbandes erhielten einen Tag Freizeit. Bei der Sparkasse Saarbrücken wird anteilig die geleistete Arbeitszeit im Wahllokal gut geschrieben, sagt Mertes.

Fünf bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk – das heißt für ein Wahllokal oder einen Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18 Uhr. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.

So einfach ablehnen kann man die Berufung zum Wahlhelfer nicht. Dieses Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe für Wahlhelfer sind in den Wahlordnungen zur jeweiligen Wahl genannt. Das sind zum Beispiel die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres.

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