Wohnungsbau Saarbrücken will Wohnungsbau fördern

Saarbrücken · Die Landeshauptstadt prüft, auf welchen öffentlichen Flächen Wohnungen für Bedürftige gebaut werden können.

 Oberbürgermeisterin Charlotte Britz.

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz.

Foto: Iris Maria Maurer/Iris Maria Maurer;GMLR

Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hat angekündigt, dass die Landeshauptstadt bei einer Verbesserung der Förderrichtlinien durch das saarländische Bauministerium in die konkreten Planungen für den Bau neuer Sozialwohnungen einsteigen wird. Britz erklärt: „Eine ämterübergreifende städtische Expertengruppe hat dazu bereits eine kommunale Baulandstrategie erarbeitet, die wir im September den städtischen Gremien zur Verabschiedung vorlegen werden. Sie soll ermöglichen, sozialen Wohnraum über alle Bezirke hinweg auf öffentlichen Flächen zu fördern. Und sie soll zudem die Stadt in die Lage versetzen, sozialen Wohnraum bei privaten Entwicklungen einzufordern. Wir haben 15 öffentliche Grundstücke mit insgesamt zwölf Hektar ermittelt, die wir im ersten Schritt zeitnah vermarkten können.“

Das städtische Team hatte Anfang des Jahres begonnen, öffentliche Flächen im gesamten Stadtgebiet zu sondieren, die für sozialen Wohnraum geeignet sind. Die Ergebnisse stellte die Verwaltung im Frühjahr den städtischen Gremien vor. Danach wurden Anregungen der Räte eingearbeitet. Die Grundstücke wurden bewertet und in unterschiedliche Prioritäten-Stufen eingeteilt. Grundstücke der Priorität 1 sind kurzfristig verfügbar, insbesondere da für diese Baurecht besteht. Grundstücke der Priorität 3 bieten eine langfristige Entwicklungsoption. Von den 15 Grundstücken mit Priorität 1 sind zwölf im Eigentum der Stadt Saarbrücken, zwei im Eigentum des Landes und eine gehört dem Regionalverband.

Bei der Vermarktung dieser öffentlichen Grundstücke sollen qualitative Kriterien entscheidend sein, dies könne zum Beispiel mit Konzeptausschreibungsverfahren gewährleistet werden. „Das heißt, öffentliche Grundstücke würden nicht zum Höchstpreis veräußert, sondern nach zuvor festgelegten Kriterien, wie zum Beispiel der Schaffung von sozialem Wohnraum. Der Bauherr, der den geforderten Anteil an Sozialwohnungen herstellt und das beste Konzept hierfür bietet, würde dann den Zuschlag für das Grundstück erhalten“, erläutert Oberbürgermeisterin Britz.

Gleichzeitig sollen auch private Grundstückseigentümer in die Verantwortung genommen werden. Für private Grundstücke könne der Bau von sozialem Wohnraum gefordert werden, wenn noch Baurecht geschaffen oder geändert werden muss (Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans). Im Gegenzug stehe privaten Investoren die öffentliche Förderung zu. Dabei plant die Stadt Saarbrücken ein Modell der Quotenregelung, das auch in vielen anderen Städten erfolgreich angewendet wird. Diese Regelung beinhaltet, dass der private Grundstückseigentümer einen bestimmten Anteil – zum Beispiel 20 oder 30 Prozent – an sozialem oder preisgebundenem Wohnraum herstellen muss. „Die Quotenregelung gewährleistet einen einheitlichen Umgang mit der Entwicklung privater Grundstücke und sorgt langfristig für die Herstellung von preisgebundenem Wohnraum und für eine soziale Durchmischung der Quartiere“, erklärt Britz.

Die städtische Expertengruppe hat einige Modelle geprüft. Diese würden nur funktionieren, wenn die bereits angesprochenen Förderbedingungen kostendeckend sind. Die Erhöhung der Förderung sei notwendig, um einen Anreiz insbesondere für private Bauherren zu schaffen. Dies auch mit Blick auf die besondere Eigentumsstruktur in Saarbrücken, wo wenige institutionelle Vermieter, aber viele Einzeleigentümer den Wohnungsbestand prägen.

Das zentrale Problem bei der Herausforderung, diesen Wohnraum zu schaffen, seien bislang die unzureichenden Förderbedingungen für sozialen Wohnungsbau im Saarland gewesen. Die Förderbedingungen, die die Landesregierung im Januar 2017 erlassen hat, sind nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht ausreichend, um kostendeckend Sozialwohnungen neu zu errichten. Oberbürgermeisterin Britz hatte dies Ende Juli 2017 Minister Klaus Bouillon in einem Schreiben mitgeteilt und eine zeitnahe Überprüfung der Richtlinien gefordert.

Nachdem Bouillon im April 2018 angekündigte hatte, Sozialneubauten künftig mit 1750 Euro statt wie bisher mit 1000 Euro pro Quadratmeter zu fördern, gelte es nun, auch die übrigen Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau zu klären. Dazu zählt, dass der Tilgungszuschuss für die Kredite bei mindestens 25 Prozent bleibt und auch die Zinsbedingungen für das verbleibende Darlehen mindestens gleich günstig bleiben. Zudem müsse das Bauministerium klar und präzise regeln, wie viel Geld den Kommunen sicher zusteht. Es gibt zahlreiche Menschen in der Landeshauptstadt, die auf günstige Mieten angewiesen seien: Senioren, Studenten, Alleinerziehende mit Kindern, bewegungseingeschränkte Menschen, Flüchtlinge und viele mehr. Britz erklärt: „Es ist Dringlichkeit geboten, da Bauprojekte von der Planung bis zur Bezugsfertigkeit auch bei optimalen Randbedingungen mindestens zwei Jahre benötigen.“

Die Verwaltung hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren trotz angespannter Haushaltslage für Menschen mit geringem Einkommen viel getan, um bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. So habe die städtische Siedlungsgesellschaft zum Beispiel 584 Wohnungen auf der Folsterhöhe für knapp 31 Millionen Euro mit Unterstützung des Landes saniert.  Das teilt die Stadtpressestelle mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort