Nach Krawallnacht am St. Johanner Markt Stadt weitet Maskenpflicht aus

Saarbrücken · Die Landeshauptstadt Saarbrücken weitet die Maskenpflicht aus. Auf dem St. Johanner Markt bis zur Grenze Hausnummer 18/20, in der Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße und in der Saarstraße bis zur Kreuzung am Stadtgraben müssen alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen.

Dies gilt ab Donnerstag, 22. April, bis einschließlich Montag, 3. Mai, an allen Tagen von 11 bis 24 Uhr außerhalb eines Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie. Dort  müssen Gäste unter Einhaltung der geltenden Regelungen der Corona-Landesverordnung (unter anderem Vorlage eines negativen Tests) keinen MNS tragen.

Die Ausweitung der Maskenpflicht ist auch eine Reaktion auf die Vorkommnisse auf dem St. Johanner Markt am Wochenende, betonte Oberbürgermeister Uwe Conradt. Dort hatten in der Nacht von Samstag auf Sonntag hunderte Menschen gefeiert. Geltende Abstands- und Hygieneregeln wurden mehrfach missachtet, zudem kam es zu Angriffen gegen Einsatzkräfte der Polizei. Conradt: „Solche Vorfälle dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb wird es in der Innenstadt auch verstärkte Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt geben, um die Einhaltung der geltenden Corona-Vorschriften sicherzustellen.“

Im Hinblick auf die Außengastronomie weist die Stadt nochmals darauf hin, dass der Verkauf, die Lieferung und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken von 23 bis 6 Uhr nicht gestattet sind.

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