Fair Trade in Saarbrücken Stadt kämpft weiter für fairen Handel

Saarbrücken · Verwaltung will Masterplan „Fairer Handel 20-Jetzt“ erarbeiten und „Fair engagierte Geschäfte“ auszeichnen.

 Mit diesem Logo sind Produkte gekennzeichnet, die durch fairen Handel in deutsche Geschäfte kamen.    

Mit diesem Logo sind Produkte gekennzeichnet, die durch fairen Handel in deutsche Geschäfte kamen.   

Foto: dpa/Miriam Ersch

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) will sich in Zukunft noch stärker im Bereich Fair Trade engagieren. Die Pläne dazu hat sie  am Dienstag, 16. Januar, im Umweltausschuss des Stadtrates vorgestellt. Das teilt die Stadt-Pressestelle mit.

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz erklärt: „Von 2015 bis 2017 durften wir den Titel ‚Hauptstadt des Fairen Handels‘ tragen. Das ist insbesondere das Verdienst der Bürger und Vereine, die sich ehrenamtlich im Bereich Fair Trade engagieren. Im September haben wir in der LHS die 11. International Fair Trade Towns Conference ausgerichtet. Im Rahmen einer Feier wurde der Titel ‚Hauptstadt des Fairen Handels‘ an Köln weitergegeben. Das ist für uns aber kein Grund, jetzt unsere Bemühungen in diesem Bereich ruhen zu lassen.“

Unter anderem will die Stadtverwaltung gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Hochschulen und Gesellschaft den Masterplan „Fairer Handel 20-Jetzt“ erarbeiten. Er soll dazu beitragen, den Fairen Handel in Saarbrücken in allen Lebensbereichen zu verankern. Die Teilnehmer werden sich zu Diskussionen treffen, Workshops und Fortbildungen besuchen. Außerdem soll die Auszeichnung „Fair engagierte Geschäfte“ ins Leben gerufen werden. Unternehmen, die entsprechende Kriterien erfüllen, können sich voraussichtlich ab dem Frühjahr um die Auszeichnung bewerben.

Seit Juni 2017 gibt es im Amt für Klima- und Umweltschutz die Stelle „KoordinatorIn für kommunale Entwicklungspolitik“, die sich eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter teilen. Sie wird zu 90 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Die beiden Verantwortlichen sollen das Thema Fair Trade und die UN-Nachhaltigkeitsziele in der Stadtverwaltung strukturell noch stärker verankern und die Umsetzung dieser Ziele vorantreiben. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt soll es verschiedene Fortbildungen geben, zum Beispiel zum Thema „Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag“. Eines der wesentlichen Ziele ist es, eine faire und nachhaltige Beschaffung in allen Bereichen der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe auf den Weg zu bringen.

Die LHS will außerdem an dem Wettbewerb der EU-Kommission „EU cities for fair and ethical trade award” teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger können die Bewerbung unterstützen, indem sie Saarbrücken ebenfalls nominieren. Sobald feststeht, wie das entsprechende Verfahren konkret verlaufen wird, wird die LHS gesondert über die Möglichkeiten zur Unterstützung informieren. Die Bewerbungsfrist läuft im April ab.

Die Koordinatoren für kommunale Entwicklungspolitik werden im Rahmen der Saarbrücker Städtepartnerschaften mit Nantes und Tbilissi entwicklungspolitische Themen einbringen und existierende Aktivitäten in diesem Bereich stärken. Geplant ist auch, die Städtefreundschaft mit Diriamba als Kommune im globalen Süden weiter auszubauen und zu einer Klimapartnerschaft zu entwickeln.

Bereits seit den 1980er Jahren unterstützt die Verwaltung die Städtepartnerschaft mit Diriamba (Nicaragua) und warb ab 1999 im Rahmen der Agendagruppe „Saarbrücken in der einen Welt“ für fair gehandelte Produkte. Seit 2002 finanzieren städtische Mitarbeiter durch die sogenannte Rest-Cent-Aktion das Mittagessen von Vorschulkindern in Diriamba. Das bedeutet, dass die Cent-Beträge des Gehalts der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter monatlich automatisch zu Gunsten des Projektes „Früherziehung und Nahrungsmittelhilfe für Vorschulkinder in Diriamba“ abgebucht werden.

Verschiedene Stadtratsbeschlüsse haben dazu beigetragen, dass in der Stadtverwaltung fair gehandelte Getränke und Präsente ebenso zum Alltag gehören wie der Ausschluss von ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Beschaffung von Waren. Die Friedhofssatzung wurde dahingehend angepasst, dass nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus Fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Im Laufe der vergangenen Jahre war das Thema Fairer Handel und seine Kriterien Gegenstand vieler Workshops, Vorträge und Diskussionen.

Weitere Informationen und Kontakt: KoordinatorIn für kommunale Entwicklungspolitik, Amt für Klima- und Umweltschutz, Diana Rode, Diego Núñez, Tel. (0681) 905-4083.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort