Hannoveraner Medienwächter urteilen Spiegel-TV-Beitrag über „Saarbrooklyn“ rechtens

Saarbrücken · Der im Saarland heftig umstrittene Spiegel-TV-Beitrag verstößt nicht gegen journalistische Grundsätze. Zu diesem Urteil kam jetzt die Landesmedienanstalt Niedersachsen. Die Kritik an dem Film hält jedoch an.

 Spiegel-TV-Moderatorin Maria Gresz kündigt den Beitrag über „Saarbrooklyn“ an.

Spiegel-TV-Moderatorin Maria Gresz kündigt den Beitrag über „Saarbrooklyn“ an.

Foto: Screenshot SZ

Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat bei dem Beitrag Saarbrooklyn“ keinen Verstoß gegen programmliche Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) festgestellt. Das teilten die Medienwächter am Freitag in einer Mitteilung auf ihre Internetseite mit. Der Beitrag von „dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH“ im Auftrag von Spiegel-TV war am 15. Juli gegen 23:25 Uhr bei RTL ausgestrahlt worden. Er befasste sich mit sozialen und gesellschaftlichen Problemen in Saarbrücken und hatte hierzulande für einen Aufschrei gesorgt.