Umgang mit Raketen und Böllern So bleibt das Silvesterfeuerwerk sicher

Saarbrücken · Zum Jahreswechsel wird es ordentlich krachen. Polizei und Feuerwehr geben Tipps für richtigen Umgang mit Raketen und Böllern.

 Feuerwerk der Kategorie 2, also Raketen und andere Böller, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Feuerwerk der Kategorie 2, also Raketen und andere Böller, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Foto: dpa/Christophe Gateau
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