Schöffenwahl Schöffenwahl: Bewerbungen bis 1. Mai möglich

Saarbrücken · Noch haben sich nur wenige für das verantwortungsvolle Ehrenamt gemeldet – Hunderte Kandidaten fehlen noch.

Die Stadt wirbt dafür, sich bis Dienstag, 1. Mai, als Schöffe oder Jugendschöffe zu bewerben. Das Amts- und das Landgericht suchen 446 Schöffen und 400 Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023, die als Vertreter des Volkes gleichberechtigt an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen. Derzeit liegen 113 Bewerbungen vor, 333 fehlen noch. 40 Bewerber wollen bislang Jugendschöffe werden. Hier fehlen noch rund 360 Kandidaten.

Die Bewerber müssen in Saarbrücken wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gut deutsch sprechen.

Kontakt: Wer Schöffe in Strafsachen gegen Erwachsene werden möchte, bewerbe sich bis Dienstag, 1. Mai, bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken. Wer Jugendschöffe werden will, bewerbe sich bei der Stadt Saarbrücken, Amt für Kinder und Bildung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken. Das Formular gibt es unter der Telefonnummer (06 81) 9 05 16 39, ratsangelegenheiten@saarbruecken.de, an der Infotheke im Rathaus und im Internet.

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