Stadt untersagt erstmals Kunst-Ausstellung an Totensonntag

Schafbrücke · Es ist das erste Mal, dass die Hobby-Kunst-Ausstellung des SPD-Ortsverbands Schafbrücke nicht am Totensonntag stattfinden darf. Die Veranstaltung gebe es seit mehr als 25 Jahren als zweitägiges Event am Wochenende vor dem ersten Advent, sagt Gertrud Kirf, Vorsitzende des SPD-Ortsverbands. Bisher. Denn Mitte September habe ihr die Stadt Saarbrücken die Nutzung der städtischen Halle am 20. November mit Hinweis auf das Sonn- und Feiertagsgesetz untersagt. Ihr Versuch, beim zuständigen Ordnungsamt eine Sondergenehmigung zu erwirken, scheiterte. Auf SZ-Anfrage begründet die Stadt ihre Entscheidung mit dem bestehenden Gesetz und einer Weisung aus dem Innenministerium.

Darin sei die Stadt aufgefordert worden, verstärkt auf Veranstaltungen zu achten, die den Feiertagsvorschriften zuwiderlaufen. Auch das Ordnungsamt teilt mit, dass am Totensonntag "alle öffentlichen Veranstaltungen , die der Unterhaltung dienen", verboten seien. Darunter fällt auch die Kunst-Ausstellung der SPD .

Da der Veranstaltungsort auch noch eine städtische Halle sei, habe man besonders Wert auf das Einhalten der Vorschrift gelegt, sagt Stadtpressesprecher Thomas Blug. Er weist darauf hin, dass die Polizei berechtigt sei, Unterhaltungsevents an Totensonntag jederzeit zu beenden und dass Veranstaltern im Falle des Falles eine Geldbuße von bis zu 1500 Euro drohe.

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