Nahverkehr Jetzt dürfen auch Elektromobile mit
Saarbbrücken · Saarbahn GmbH sagt, worauf Nutzer der Kleinfahrzeuge in Bussen achten müssen.
100 000 Menschen fahren täglich mit den Bussen der Saarbahn. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Sicherheit aller Fahrgäste. Das gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer von Elektromobilen. Die vierrädrigen Wagen für Gehbehinderte müssen für die Mitnahme in Linienbussen zugelassen sein. Mitnahmetaugliche Exemplare sind mit einer Plakette gekennzeichnet.
Rund 60 Prozent der 130 Saarbahn-Linienbusse können dank ihrer Ausstattung Elektromobile befördern. Busse, die sich für den Transport eignen, sind mit einer Plakette an der Fahrzeugfront und an der zweiten Tür gekennzeichnet. Linienbusse benötigen einen ausreichend großen Stellplatz, der mit einem Bügel zur Gangseite mit einem Überstand gesichert sein muss.
Elektromobile dürfen für die Beförderung in Linienbussen nicht länger als 120 Zentimeter sein. Da in den Bussen keine Wendemöglichkeit besteht, müssen sie rückwärts über die Klapprampe in den Bus gefahren werden können. Für die Zulassung erforderlich ist eine zusätzliche Feststellbremse, die für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet ist und bestimmte Beschleunigungskräfte aushält.
Zugelassene Elektromobile dürfen gemäß den Beförderungsbedingungen des Saarländischen Verkehrsverbundes maximal 200 Kilogramm wiegen. Aus Sicherheitsgründen darf an den Rückenlehnen der Elektrowagen nichts befestigt sein, damit sie eng an den Halterungen im Bus stehen können. Nutzer müssen einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ dabeihaben. Außerdem sind Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege freizuhalten.
Da es der Saarbahn GmbH zufolge keine Vorrechte für einzelne Fahrgastgruppen gibt, müssen Fahrgäste, die sich bereits im Bus aufhalten, nicht dem Elektromobil weichen. Falls die Stellfläche beispielsweise von Kinderwagen belegt ist, muss der Nutzer des Elektromobils auf den nächsten Bus warten.