Starkregen Stadt bietet weiter Hilfe für Unwetter-Opfer

Saarbrücken · Bürger und ehrenamtliche Organisationen, deren Gebäude und Einrichtungen durch die Unwetter im Mai und Juni dieses Jahres beschädigt wurden, können noch bis Sonntag, 30. September Hilfe beantragen.

Das teilt die Stadt Saarbrücken mit. Ursprünglich sollte die Antragsfrist bereits am 31. Juli enden.

Ehrenamtliche Organisationen und Vereine aus Saarbrücken müssen die Anträge auf finanzielle Hilfe über die Landeshauptstadt bei der Staatskanzlei stellen. Die Staatskanzlei hatte dazu einen eigenen Härtefallfonds in Höhe von 40 000 Euro eingerichtet. Rückfragen können Betroffene an Mitarbeiter der Staatskanzlei unter Telefon (0681) 5 01 11 46 und unter der Mail-Adresse haertefallfonds@staatskanzlei.saarland.de stellen.

Die entsprechenden Informationen stehen auf der Internetseite www.saarland.de/237008.htm. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Schadensgebiete.

Das für die Landeshauptstadt angepasste Antragsformular finden ehrenamtliche Organisationen unter www.saarbruecken.de/haertefallfonds. Die Anträge sind direkt an die Stadt zu richten. Diese leitet sie dann unverzüglich an die Staatskanzlei weiter. Sollte ein Schaden, etwa an Gebäuden, so groß sein, dass der Fortbestand der Organisation bedroht ist, empfiehlt die Staatskanzlei zusätzlich, einen Antrag auf Finanzhilfe beim Regionalverband zu stellen. Betroffene Ehrenamtler können die Formulare aber auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten in allen Bürgerämtern der Landeshauptstadt kostenlos abholen. Dort können sie auch die ausgefüllten Unterlagen abgeben. Die Bürgerämter leiten die ausgefüllten Anträge umgehend an den Regionalverband weiter.

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