Anklage Saarbrückens Feuerwehrchef muss sich wegen Betrugs verantworten
Saarbrücken · Es geht um ein ausrangiertes Feuerwehrauto der Stadt Saarbrücken, das Josef Schun unrechtmäßig verschenkt haben soll. Denn der Wagen war mehr wert als nur Schrott – anders als es der Amtsmann weismachen wollte, sagt ein Staatsanwalt.
Ein Verfahren im Fall Saarbrücker Berufsfeuerwehrchef jagt das nächste. Hatte das Verwaltungsgericht in Saarlouis am Donnerstag darüber informiert, dass die zeitlich beristete Suspendierung von Josef Schun durch die Stadt rechtswidrig war, klagt ihn nun die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wegen Betrugs beim Saarbrücker Amtsgericht an. Das wurde am Freitag (2. März 2018) bekannt.
Dabei geht es um ein Feuerwehrauto. Hier habe Schun vorgegeben, es handle sich um ein Fahrzeug, dass nur noch Schrott wert ist, woraus kein Profit mehr zu schlagen sei. So konnte er es, ohne dafür Geld auszugeben, an einen Privatfliegerverein verschenken. Allerdings soll der Wagen doch noch einen Wert von knapp 2000 Euro gehabt haben. Das teilt Christoph Rebmann, Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft, mit. Damit hätte Schun nicht so ohne Weiteres unentgeltlich an das 1996 erstmals zugelassene Dienstfahrzeug herankommen dürfen.
Vortäuschung falscher Tatsachen?
Der Fall im Einzelnen, so wie ihn die Staatsanwaltschaft darstellt: Demnach soll der heute 41 Jahre alte Mann dem Pirmasenser Aero-Club, bei dem er selbst Mitglied ist, das auszumusternde Feuerwehrauto aus dem Besitz der Stadt Saarbrücken geschenkt haben. Das war im Mai/Juni 2013. Allerdings war der Peugeot Boxer 230 P in einem „guten Zustand“ gewesen, also nicht der Verschrottung preiszugeben. Um kostenlos an den Wagen heranzukommen, soll er nach Ansicht der Ermittlungsbehörde dem damaligen persönlichen Referenten der Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) vorgegaukelt haben, das Auto einem Verein bereitzustellen statt es verschrotten zu lassen. Im guten Glauben, dass der Vorgang korrekt überprüft worden sei, erhob Britz auch keine Einwände. Sie war folglich kein Mitwisser dieser Machenschaften. Deshalb wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die Rathauschefin in diesem Zusammenhang jetzt auch eingestellt.
Nächster Gerichtstermin bereits am Montag
Am Montag steht ein weiterer Gerichtstermin an. Dann werden Richter am Landgericht in der Landeshauptstadt bemüht. Demnach will Genot Lehr, Anwalt des geschassten Feuerwehrchefs, erreichen, dass dem Personalratsvorsitzenden der Stadt Saarbrücken, Bernd Schumann, sowie dem saarländischen Landesgruppenvorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, Detlef Schütz, bestimmte öfentliche Aussagen gegenüber Schun untersagt werden.