Zwei Szenewirte dürfen mit Strafrabatt rechnen

Saarbrücken · Im Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen zwei Saarbrücker Markt-Wirte stehen die Zeichen auf Verständigung. Falls Geständnisse abgelegt werden, stellt das Gericht Strafen von drei Jahren und zehn Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten in Aussicht.

 Vor der Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richterin Christiane Schmitt (2. von links) wird gegen die beiden Saarbrücker Szenewirte (rechts mit ihren Verteidigern) wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verhandelt. Foto: Becker & Bredel

Vor der Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richterin Christiane Schmitt (2. von links) wird gegen die beiden Saarbrücker Szenewirte (rechts mit ihren Verteidigern) wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verhandelt. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Die zwei Männer in dunklen Anzügen werden von gleich vier uniformierten Justizbediensteten zur Anklagebank im Verhandlungssaal der Wirtschaftsstrafkammer begleitet. Auf Hand- oder Fußfesseln - wie sonst oft üblich - wurde gestern zumindest zeitweise verzichtet. Die wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagten S. (55) und B. (52) haben viele Prozessbeobachter angelockt. In der Kneipenszene um den Sankt Johanner Markt in Saarbrücken wird das Wirteduo seit Juli vermisst. Nach einer Großrazzia der Steuerfahndung wanderten beide in Untersuchungshaft.

Hinter Gittern werden die Chefs der Coyote GmbH und des Café Langenfeld wohl länger bleiben. Nach stundenlangen Beratungen, so genannten Verständigungsgesprächen, hinter verschlossenen Türen zwischen Gericht, Oberstaatsanwalt und den Verteidigern Joachim Giring und Professor Guido Britz scheinen die Weichen für einen "Deal" gestellt.

Giring und Britz meldeten am Dienstag jedoch noch etwas Gesprächsbedarf mit ihren Mandanten an. Für den Fall, dass beide ein umfassendes Geständnis ablegen, dürfen sie mit einer Verurteilung zu Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten rechnen. Diesen Strafrahmen halte die Kammer, so die Vorsitzende Richterin Christiane Schmitt, "für Tat und Schuld angemessen". Den Strafrabatt für geständige Angeklagte gibt es, weil den Prozessbeteiligten eine langwierige Beweisaufnahme - in diesem Fall möglicherweise über Monate hinweg - erspart bleibt.

Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe speckte in den Verständigungsgesprächen seine Anklagevorwürfe etwas ab. Der Prozess soll sich jetzt auf hinterzogene Umsatzsteuer von rund einer Million Euro konzentrieren. Anklagepunkte wegen hinterzogener Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommenssteuer sollen eingestellt werden. Der Fiskus kann davon unabhängig Nachforderungen geltend machen.

Über mehr als fünf Jahre haben die Angeklagten, Gesellschafter des Langenfeld und Geschäftsführer der Coyote GmbH, nach Ermittlungen der Steuerfahnder Umsätze in ihren Betrieben trickreich manipuliert. Nach einer Berechnung klaffte zwischen den erklärten und tatsächlich erzielten Umsätzen eine Lücke von 5,5 Millionen Euro. Zum Großteil Schwarzgeld, mit dem, so der Oberstaatsanwalt, Personal bezahlt wurden und "die Angeklagten ihren aufwendigen Lebensstil finanzierten". Sie leisteten sich neben Luxusreisen und teuren Immobilien auch Sportwagen wie einen Porsche oder einen Mercedes SLR mit Flügeltüren.

Die ermittelten Umsätze basieren auf einer "Ausbeutekalkulation" der Fahnder. Sie rechneten mit Einkaufsbelegen, Portionsgrößen sowie Getränke- und Speisekarten nach, wie viel Geld offiziell hätte in der Kasse klingeln müssen. An dieser Kalkulation haben die Verteidiger wiederum Zweifel angemeldet.

Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt. Dann soll ein Steuerfahnder als Zeuge berichten, wie nachkalkuliert wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort