Zwei Strafbefehle in der Affäre um „Rote Hosen“ der SPD

Saarbrücken · Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft in der Affäre um die frühere Fußballmannschaft "Rote Hosen " der SPD-Landtagsfraktion zwei Strafbefehle erlassen. Der ehemalige Chef-Fahrer (60), der die Reisen der SPD-Kicker organisierte, soll eine Geldstrafe von 6000 Euro (150 Tagessätze zu 40 Euro) bezahlen.

Ihm wird Betrug in 33 Fällen vorgeworfen. Er soll gezahlte Eigenbeiträge der Mitreisenden für eigene Zwecke ausgegeben haben. Der Schaden wird auf 7830 Euro beziffert.

Der Ex-Buchhalter, der nicht einverstanden war, dass sein Verfahren gegen die Zahlung von 2000 Euro eingestellt wird, erhält jetzt einen Strafbefehl über diese Summe (50 Tagessätze zu 40 Euro). Er soll sein Privatauto wiederholt auf Fraktionskosten betankt haben. Legt er Einspruch ein, kommt es zum Prozess.

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