Wirtschaftsministerium: Wir haben Probleme mit Bergschäden im Griff

Saarbrücken · Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD ) sieht die Forderung des grünen Landtagsfraktionschefs Hubert Ulrich , wegen einer unklaren Rechtslage nach Kohleabbau-Ende im Bundesrat eine Änderung des Berggesetzes anzustoßen, offenbar als überholt an.

"Das rechtlich und markscheiderisch komplexe Thema Bergschadensvermutung wurde von der Landesregierung schon in ihrer ersten Stellungnahme zum RAG-Wasserhaltungskonzept ausdrücklich aufgegriffen und angemessen gewürdigt. Das war im Juni 2014. Insofern ist die Einschätzung, dass es dazu einer Initiative der Grünen bedurft hätte, nicht nachzuvollziehen", sagte Rehlingers Sprecher Wolfgang Kerkhoff der SZ. Es habe bereits Vorgespräche mit der RAG zu einer "pragmatischen Lösung" gegeben. Und es gebe bereits einen Vorstoß der Landesregierung auf Bundesebene. Im Übrigen müsse man zwischen der Bergschadensvermutung und der tatsächlichen Feststellung eines Bergschadens unterscheiden, betonte Kerkhoff.

Der Landtagsausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau werde sich mit der Materie im Detail befassen, sagte Kerkhoff. Das sei auch gut so. "Denn so einfach im Vorbeigehen das Bergrecht zu novellieren, wie Ulrich es fordert, wird kaum möglich sein", so der Rehlinger-Sprecher. Es würde ihn nicht wundern, wenn bei einer Betrachtung des Themas "Bergschadensvermutung" im Ausschuss herauskäme, dass es besser wäre, mit der RAG eine Regelung "auf freiwilliger Basis" zu erreichen. Der Einwirkungsbereich für Hebungen könne dabei auf der Basis der geplanten Höhenbeobachtungen festgelegt werden.

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