Windkraft: Rat beschließt geänderten Flächennutzungsplan

Beckingen · Der Gemeinderat von Beckingen hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch den geänderten Flächennutzungsplan der Gemeinde, in dem ein Sondergebiet zum Bau von Windkraftanlagen nahe Düppenweiler ausgewiesen ist, nochmals gebilligt. Dieser erneute Beschluss war notwendig geworden, weil die im August 2013 beschlossene Teiländerung des Planes formal nicht korrekt gewesen wäre.

Denn im Oktober hatte das Innenministerium die Gemeinde auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen, in dem strenge Auflagen für den Ablauf des Planänderungs-Verfahrens formuliert worden waren.

Diese hatten sich auf die Art und Weise der Veröffentlichung von möglicherweise relevanten Informationen im Zuge der Bekanntmachung der Planänderung bezogen. Da die Gemeinde beim ersten Planänderungs-Verfahren diese vom Gericht formulierten Auflagen nicht eingehalten hatte, wäre der ursprüngliche Beschluss möglicherweise juristisch anfechtbar gewesen.

Darum hatte die Gemeinde, wie zahlreiche andere Kommunen im Land auch, die Planänderung erneut öffentlich ausgelegt. Nachdem dieser Verfahrensschritt nun gemäß dem von Bundesgericht gemachten Auflagen wiederholt worden war, beschloss der Gemeinderat jetzt bei zwei Enthaltungen den geänderten Flächennutzungsplan noch einmal - diesmal juristisch wasserdicht.

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