Windelgutschein: Merzig ändert Richtlinien der Förderung

Merzig · In Merzig ändert sich das Verfahren zur Gewährung eines Zuschusses auf die Abfallgebühren für Personen, in deren Haushalt ein Kleinkind oder eine inkontinente Person lebt. Der Stadtrat billigte einen entsprechenden Verwaltungs-Entwurf.

 Windelgutschein: Ein neues System soll eine „Überförderung“ vermeiden.Foto: Norbert Wagner

Windelgutschein: Ein neues System soll eine „Überförderung“ vermeiden.Foto: Norbert Wagner

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Der so genannte Windelgutschein war mit Einführung der Müllverwiegung in Merzig und einem auf der Müllmenge basierenden Gebührensystem 2011 eingeführt worden. Mit dem Zuschuss sollten übermäßige Gebühren-Belastungen für die Eltern von Kleinkindern sowie für Inkontinenz-Betroffene vermieden werden. Bislang war der Zuschuss in Höhe von 48 Euro auf Antrag gewährt und mit den Abfallgebühren, die für den jeweiligen Haushalt anfallen, verrechnet worden. Dieses Gutschrift-Verfahren führte laut Verwaltung in manchen Fällen zu Problemen.

So konnte es durch das System eine "Überförderung" geben. Jeder Haushalt in Merzig muss für die Müllabfuhr pro Jahr eine Sockelgebühr in Höhe von 75,96 Euro bezahlen, in der eine Mindest-Müllmenge von 53 Kilo Restmüll enthalten ist. In einem von der Verwaltung angeführten Fall waren von einem Haushalt, der den Zuschuss erhielt, nur 26 Kilo Restmüll zur Entsorgung gegeben worden. Weil der Zuschuss in Höhe von 48 Euro mit der Sockelgebühr verrechnet wurde, fielen für diesen Haushalt nur Müllgebühren von 27,96 Euro an. "Der Windelgutschein soll finanzielle Nachteile abmildern, die für Haushalte entstehen, die auf Grund der Entsorgung von Windeln besonders benachteiligt sind. Durch die derzeit geltenden Richtlinien eröffnet sich aber die Möglichkeit, dass einzelne Personen eine Förderung erhalten, ohne tatsächlich belastet zu sein", argumentierte die Verwaltung. Durch die Umstellung der Förderung soll dies künftig vermieden werden. So wird der Zuschuss erst ausgezahlt, nachdem ermittelt worden ist, wie viel Abfall ein Haushalt im Jahr zuvor hat entsorgen lassen. Der Windelgutschein wird nur gewährt, wenn es mehr als 173 Kilo Müll waren. Das entspricht dem Mindestgewicht von 53 Kilo sowie einer Zusatz-Menge von 120 Kilo, die sich aus dem Förderbetrag von 48 Euro und dem Kilopreis von 40 Cent errechnet. Der Zuschuss wird nicht mehr mit der Gebühr verrechnet, sondern direkt dem Antragssteller überwiesen.

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