Willger fürchtet um ihren Ruf

Saarbrücken · Rechtsanwältin Claudia Willger sollte für das Innenministerium ein Konzept für den Opferschutz schreiben. Das volle Honorar bekam die Ex-Grünen-Chefin jedoch nie. Das Ressort begründet das mit ihren Leistungen. Willger ist empört.

 Claudia Willger ist inzwischen Grünen-Ehrenvorsitzende.Foto: B&B

Claudia Willger ist inzwischen Grünen-Ehrenvorsitzende.Foto: B&B

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Die frühere Landesvorsitzende der Grünen, Claudia Willger, fürchtet um ihren guten Ruf als Anwältin. Deshalb verklagt sie das saarländische Innenministerium vor dem Landgericht. Die Juristin will erzwingen, dass das Land ihr das komplette Honorar für eine Auftragsarbeit zahlt, 75 000 Euro. Die 55-Jährige hatte 2013 mit Innenstaatssekretär Georg Jungmann (CDU ) einen Werkvertrag geschlossen: Willger sollte, vereinfacht gesagt, analysieren, was eine neue EU-Richtlinie zum Opferschutz für die Polizei bedeutet, und entsprechende Empfehlungen geben. Es ging auch um eine Online-Plattform zur Opferhilfe.

Doch statt der 75 000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) bekam Willger nur 30 000 Euro. "Ich war denen viel zu unbequem", sagte sie der SZ. Sie habe Missstände benannt, die man im Innenministerium nicht habe hören wollen - unter anderem massive Defizite beim Schutz von Opfer-Daten und eine zu lange Dauer von Ermittlungsverfahren.

Im Innenministerium heißt es, Willger habe lediglich "Teilleistungen erbracht", die "auf ihre Vertragsgemäßheit geprüft und entsprechend zu 40 Prozent vergütet" worden seien. Gegenüber den Prüfern des Rechnungshofes hatte das Ministerium bereits vor einiger Zeit angegeben, das Ergebnis von Willgers Bemühungen sei deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. So ähnlich stellt der Rechnungshof dies auch in seinem Jahresbericht (in anonymisierter Form) dar: Die Anwältin sei während der gesamten Vertragslaufzeit nicht in der Lage gewesen, die Anforderungen voll zu erfüllen. Willger wundert sich: "Der Rechnungshof hat mit mir nie darüber gesprochen." Er habe einfach die Darstellung des Innenministeriums übernommen.

Fakt ist: Willger hat - nachdem der auf ein Jahr angelegte Vertrag bis Ende 2014 verlängert wurde - einen 180-seitigen Bericht ("EU-Opferschutzrichtlinie - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen") vorgelegt, nebst mehreren hundert Seiten Anlagen. Schon zwischendurch sei sie jedoch mit Vorschlägen abgeblitzt. Die Polizei-Abteilung des Innenministeriums habe sie sogar gezwungen, Zwischenberichte zurückzunehmen. Die Kritik, sie habe ihren Auftrag nicht in Gänze erfüllt, habe sie erstmals Anfang 2015 zu hören bekommen, sagt Willger. "Es waren Kinkerlitzchen", sagt sie. Es seien sogar Rechtschreibfehler in ihrem Bericht moniert worden. Sie habe mit den zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums über alles sprechen wollen, sagt Willger, doch auf mehrere Rückrufbitten habe man nicht reagiert, einen Brief erst nach zehn Monaten beantwortet.

Der Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht gemutmaßt, dass bei der Auswahl Willgers "auch andere als fachliche Erwägungen eine Rolle gespielt haben". Sollte damit suggeriert werden, Willger habe den Auftrag des CDU-geführten Innenressorts vielleicht bekommen, weil sie sich 2009 als Grünen-Landeschefin für die Jamaika-Koalition einsetzte? Das Innenministerium erklärt, Willger habe als Rechtsanwältin "einschlägige Erfahrungen und Kompetenz in Bezug auf die Opferthematik". In der Tat ist die 55-Jährige eine in juristischen Fachkreisen anerkannte und vielfältig engagierte Opferanwältin, die schon im Pascal-Prozess als Vertreterin der Nebenklage auftrat. Die Mutmaßung im Rechnungshofbericht findet Willger unerhört. Der Werkvertrag über 75 000 Euro sei "wirklich kein Goldesel" gewesen. Mit anderen Mandaten hätte sie im Verhältnis zum Aufwand mehr verdienen können. "Das lasse ich nicht auf mir sitzen", sagt Willger.

Sie will jetzt den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer einschalten, Raimund Hübinger. Der solle klarstellen, dass der Rechnungshofbericht keine geprüften Fakten enthält. Kleine Randnotiz: Hübingers Kanzlei vertritt laut Willger in dem Streit das Innenministerium.

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