Wie man sich vor Betrug im Internet schützt

Saarbrücken · Die beiden Expertinnen der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Eva Ludwig und Désirée Fuchs, haben bei der SZ-Telefonaktion Fragen von Lesern zum Thema „Betrugsmaschen im Internet“ beantwortet. Wir drucken Auszüge aus den Beratungsgesprächen.

Ich habe eine E-Mail erhalten, in der mich ein Inkassobüro zur Zahlung einer Forderung von ebay aufgefordert. Ich habe noch nie etwas über ebay bestellt. Die Rechnung befindet sich im Anhang. Wie soll ich mich verhalten?

Expertin: Auf keinen Fall dürfen Sie den Anhang öffnen. Es handelt sich hierbei um so genannte Malware-Mails. Das sind Mails, die schädliche Software wie Viren, Würmer und trojanische Pferde in ihrem Anhang tragen. Sie schädigen die Computer und beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit des Internets insgesamt. Antworten Sie auch nicht auf solche E-Mails. Damit geben Sie den Betrügern zu erkennen, dass Ihre E-Mail-Adresse aktiv genutzt wird.

Von meiner Handyrechnung werden mir 4,99 pro Woche für ein Abo abgebucht, das ich nie bestellt habe. Wie kann das sein, und wie soll ich mich verhalten?

Expertin: Diese Art von Kostenfalle lauert häufig in Werbebannern von kostenlosen Apps. Sie preisen eher unscheinbar Abos für Klingeltöne, Erotikdienste oder Sonstiges an. Bei einem Klick darauf merken Sie zunächst nichts. Kassiert wird über die monatliche Mobilfunkrechnung, über die viele Verbraucher erstmals von dem angeblichen Vertragsschluss erfahren. Möglich macht die Masche das sogenannte WAP-Billing (WAP=Wireless Application Protocol). Dieses ermöglicht das unkomplizierte Bezahlen per Smartphone, da keine Konto- oder Kreditkartendaten angegeben werden müssen. Bereits beim Antippen des Werbebanners wird die Rufnummer des Verbrauchers automatisch übermittelt. Mit der können die Anbieter den Mobilfunkanbieter ermitteln und einen Zahlungsvorgang für das angebotene Abo auslösen. Sie sollten den entsprechenden Rechnungsposten binnen acht Wochen beanstanden und nur den unstreitigen Rechnungsbetrag bezahlen. Die Beschwerde ist an den Anbieter zu richten, dessen Forderung bestritten wird. Diesen finden Sie auf der Telefonrechnung. Ihren Mobilfunkanbieter müssen Sie ebenfalls informieren. Einen Musterbrief sowie weitere Informationen finden Sie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder unter www.vz-saar.de .

Ich wollte mir im Internet eine Route berechnen lassen. Jetzt soll ich für den Routenplaner 500 Euro bezahlen. Ich habe nirgends gesehen, dass der Routenplaner kostenpflichtig ist. Wie soll ich mich verhalten?

Expertin: Zahlen Sie die Forderung nicht. Im Internet werden Verträge nur dann wirksam, wenn der Nutzer einen Button mit der Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" oder einem vergleichbaren, eindeutigen Wortlaut angeklickt hat. Widersprechen Sie der Forderung. Hierzu hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit, den Sie in den Beratungsstellen abholen oder unter www.vz-saar.de herunterladen können.

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