Wenn das Auto kein Zuhause hat
Saarbrücken · 4595 Bewohner-Parkausweise hat die Stadtverwaltung 2013 ausgestellt. In Saarbrücken sind aber nur rund 3150 Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die sind oft auch noch von Nicht-Bewohnern zugeparkt.
Wer in der Saarbrücker Innenstadt wohnt, hat nicht automatisch Anspruch auf einen Bewohnerparkplatz. Und selbst wenn man einen Bewohner-Parkausweis hat, bedeutet das nicht, dass man auch wirklich einen Parkplatz findet. Die Stadtverwaltung stellt nämlich mehr Parkausweise aus, als sie Parkplätze für Anwohner ausweist. Das hat der Bürgerreferent der Stadtverwaltung, Robert Mertes, auf SZ-Anfrage bestätigt.
Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung 4595 Anwohner-Parkausweise ausgestellt. In Saarbrücken sind aber nur rund 3150 Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Wer also 23 Euro für das halbe Jahr, 30 Euro für ein Jahr oder 60 Euro für zwei Jahre zahlt, erwirbt damit keine Garantie, auch wirklich einen Anwohnerparkplatz zu haben.
In der Innenstadt zu wohnen, reicht darüber hinaus nicht aus, einen Anwohner-Parkschein zu bekommen. Wer in Saarbrücken nur eine Zweitwohnung hat, zahlt dafür zwar zehn Prozent dessen, was er an Miete aufbringen muss, als Steuer an die Stadt. Bei einer Miete von zum Beispiel 300 Euro im Monat sind 360 Euro Zweitwohnungssteuer im Jahr fällig, rechnet die Stadtverwaltung vor. Das Recht auf einen Anwohner-Parkausweis haben aber nur Menschen, die ihren Erstwohnsitz in Saarbrücken haben.
Das begründet Robert Mertes so: "Die Bewohnerparkzonen bieten wohnortnahes Parken für Menschen, die in der Innenstadt leben. Da der Parkraum in der Innenstadt sowie in den innenstadtnahen Bereichen knapp ist und das Wohnen dort auch attraktiv bleiben soll, erhalten die Menschen, die dort wohnen und ihren Lebensmittelpunkt haben, solche Parkberechtigungen."
Die Zweitwohnungssteuer, die die Stadt seit 2008 erhebt, habe "nichts mit dem Bewohnerparken zu tun". "Sie hat das Ziel, die Menschen, die in Saarbrücken leben, dazu zu bewegen, sich mit Erstwohnsitz in Saarbrücken zu melden. Denn nur für Personen, die mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken gemeldet sind, erhält die Stadtverwaltung Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich", sagt Mertes.
Dieses Geld gebe die Stadt zum Beispiel "für den öffentlichen Nahverkehr, die Straßenreinigung oder kulturelle Einrichtungen" aus. "Je mehr Einwohner mit Erstwohnsitz, desto höher also die Zuweisungen vom Land", argumentiert er. Pro Bürger mit Hauptwohnsitz zahle das Land rund 600 Euro im Jahr. Im Klartext: Man will durch die Parkregelung den Druck erhöhen, einen Erstwohnsitz in Saarbrücken anzumelden.