Weit unten auf dem Stimmzettel
Saarbrücken · Die Freien Wählergemeinschaften im Land sind verärgert über die neue Reihenfolge auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl. Sie stehen ziemlich weit unten. Beeinflusst das die Wahlchancen der Freien?
In vielen Stadt- und Gemeinderäten sind Freie Wähler seit Jahren feste Größen. Rund einhundert Mandatsträger stellen sie im gesamten Land. Bei der Kommunalwahl am 25. Mai werden diese parteiunabhängigen Listen auf den Stimmzetteln dennoch ziemlich weit unten stehen. Zu tun hat das mit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes aus dem Jahr 2011 und einer daraus resultierenden Änderung des Kommunalwahlgesetzes. "Alle lokalen Wählergruppen sind über diese Änderung mehr als stark verärgert", sagt der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Berti Annel.
Das neue Gesetz sieht vor, dass auf den Stimmzetteln für die Wahl der Orts-, Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistage zunächst alle elf Parteien aufgelistet werden, die bei der Landtagswahl 2012 angetreten waren - und zwar in der Reihenfolge ihres Abschneidens bei dieser Wahl. Nimmt eine dieser Parteien am 25. Mai an der Wahl in einer Kommune nicht teil, so bleibt ihr Platz dort leer. Nach Platz elf geht es in alphabetischer Reihenfolge mit denjenigen Parteien und Gruppen weiter, die bei der Landtagswahl nicht angetreten waren.
Da die Freien Wählergruppen sich an der Landtagswahl nicht beteiligt hatten (dies war die Partei "Freie Wähler", die rechtlich nichts mit den kommunalpolitisch tätigen Vereinen zu tun hat), stehen sie im für sie günstigsten Fall also auf Platz zwölf. Landeschef Annel sagt, seine Freien Wähler in Völklingen seien 2009 auf Listenplatz sechs angetreten. Durch die Änderung landeten sie nun aber auf Platz 14 - und damit auf dem vorletzten Platz. Die Listenplätze 4, 6, 9, 10 und 11 blieben frei.
Der Landtag hatte das Kommunalwahlgesetz vor wenigen Monaten geändert. Das Parlament reagierte damit auf eine Entscheidung des Saar-Verfassungsgerichts vom 29. September 2011 (Az. Lv 4/11). Bis zur Änderung waren lediglich die im Landtag vertretenen Parteien auf dem Stimmzettel nach ihrem Ergebnis sortiert; alle übrigen Parteien folgten in alphabetischer Reihenfolge. Die Freien Wähler kamen mit "F" also recht schnell hinter den etablierten Landtagsparteien. Der Verfassungsgerichtshof befand jedoch unter anderem, dass dies unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien sei.
Große Nachteile für ihr Wahlergebnis müssen die Freien Wähler aber wohl nicht fürchten: Im schriftlichen Urteil von 2011 ist nachzulesen, was zwei als Sachverständige geladene Wissenschaftler in der mündlichen Verhandlung "zur Überzeugung des Verfassungsgerichtshofs" aussagten: Sie erklärten, die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln habe keinen "konkreten" Einfluss auf das Wahlverhalten.