Was man über Organspenden wissen sollte

Saarbrücken · Viele Leser nutzten die Gelegenheit, sich bei unserer Telefonaktion zur Organspende zu informieren. Die Berater vom Infotelefon Organspende – einem Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – standen Rede und Antwort. Wir drucken die häufigsten Fragen.

Kann ich Organe spenden, wenn ich zu Hause sterbe?

Berater : Nein, eine Organspende kommt nur infrage, wenn Sie auf einer Intensivstation am Hirntod versterben. Vom Hirntod spricht man, wenn die Gehirnfunktionen bereits erloschen sind, das Herz-Kreislauf-System aber durch eine Intensivtherapie noch künstlich aufrechterhalten werden kann. Jährlich sterben in deutschen Krankenhäusern rund 400 000 Menschen, davon nur etwa ein Prozent am Hirntod .

Wie kommt es zum Hirntod ?

Berater : Die wahrscheinlich bekannteste Ursache ist eine Verletzung des Kopfes und damit des Hirns. Zum Hirntod - vor dem Eintreten eines Herzstillstandes - können auch andere Ursachen führen, wie beispielsweise eine Hirnblutung, ein Hirninfarkt, ein Hirntumor oder eine Hirnentzündung.

Ich bin schon fast 80. Würde ich als Organspender noch infrage kommen?

Berater : Ja, denn entscheidend ist immer das biologische, nicht das kalendarische Alter. Der älteste Spender war 96 Jahre alt. Von ihm konnten noch eine funktionierende Leber und die Nieren transplantiert werden.

Ich bin wegen Krebs in Behandlung. Könnte ich Organe spenden?

Berater : Ob Organe entnommen werden können, entscheidet sich erst im Falle eines Hirntodes und des Gesundheitszustandes zu diesem Zeitpunkt. Generell kann man fünf Jahre nach einer therapierten Krebserkrankung wieder Organspender sein. Es ist sinnvoll, schwere Erkrankungen - und wann sie auftraten - auf dem Ausweis zu vermerken. Dafür gibt es auf der Rückseite des Ausweises die Zeile "Anmerkungen".

Wie kann es sein, dass Nieren von sehr alten Menschen noch transplantiert werden? Ist das nicht für die Empfänger zu unsicher?

Berater : Nein, sowohl die Nieren als auch die Leber können wesentlich länger funktionstüchtig sein, als ein Mensch leben kann. Das hängt damit zusammen, dass diese beiden Filterorgane in der Lage sind, sich immer wieder zu regenerieren. Bei der Niere geht man etwa davon aus, dass sie rund 140 Jahre alt werden kann.

Kann ich auch in einer Patientenverfügung meine Entscheidung für eine Organ- und Gewebespende festhalten?

Berater : Ja. Hierzu wird folgende Formulierung empfohlen: "Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor."

Wird registriert, ob man sich für oder gegen eine Organspende entschieden hat?

Berater : Nein, es erfolgt keine Registrierung. Es genügt, wenn man einen Ausweis ausfüllt und diesen stets bei sich trägt. Dadurch kann jeder Mensch zu jeder Zeit seine persönliche Entscheidung zur Organspende ändern. Man sollte aber immer daran denken, die Familie über die aktuelle Entscheidung zu informieren.

Welche Organe kann man nach dem Tod spenden?

Berater : Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden.

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Auf einen BlickWeitere Informationen gibt es beim gebührenfreien Infotelefon Organspende unter Tel. (08 00) 9 04 04 00. Dort können auch kostenlos Organspendeausweise und Informationsmaterial angefordert werden. Per E-Mail geht das unter order@bzga.de, im Internet unter www.organspende-info.de oder www.dso.de , per Fax unter (02 21) 8 99 22 57, per Post bei der BZgA, Maarweg 149-161, 50825 Köln oder über die DSO, Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main. red

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