Wann Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen

Saarbrücken. Um die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern geht es am Donnerstag, 10. September, ab 18 Uhr bei einer Infoveranstaltung der Frauenbibliothek Saar, Bleichstraße 4. Anwältin Katrin Schmidbauer erläutert die Rechtslage beim "Elternunterhalt" an

Saarbrücken. Um die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern geht es am Donnerstag, 10. September, ab 18 Uhr bei einer Infoveranstaltung der Frauenbibliothek Saar, Bleichstraße 4. Anwältin Katrin Schmidbauer erläutert die Rechtslage beim "Elternunterhalt" an. Steigende Lebenserwartung, Unterbringungs- und Pflegekosten sowie leere öffentliche Kassen hätten dazu geführt, dass Sozialämter immer öfter die von ihnen an die Pflegebedürftigen gezahlte Sozialhilfe von deren Kindern zurückfordern, heißt es der Ankündigung. Schmidbauer erläutert morgen, wie dieses Verfahren läuft, welche Auskünfte Betroffene dem Sozialamt geben müssen und in welcher Höhe sie für den Unterhalt aufkommen müssen. Außerdem geht es darum, wie sich der Anspruch auf mehrere Geschwister verteilt und ob es eine Pflicht gibt, auch für die Schwiegereltern zu zahlen. Eintritt frei. red

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