Wann beim Falschparken ein Strafzettel fällig ist

Saarbrücken · Immer mehr Supermärkte und andere Inhaber von privaten Parkplätzen lassen ihre Stellplätze von spezialisierten Firmen überwachen. Wer sein Fahrzeug zu lange oder falsch parkt, kassiert ein privates "Knöllchen". Solche Strafen sind allerdings nur zulässig, wenn der Fahrer klar erkennen kann, worauf er sich einlässt, erläutert der Saarländische Anwaltverein.

"Der Autofahrer muss klar erkennen können, welche Parkregeln auf dem Parkplatz gelten und welche Strafen bei einem Verstoß anfallen", sagt die Saarbrücker Rechtsanwältin Marthe Gampfer. Die Informationen zur Höchstparkdauer, zu den Parkgebühren und zur Frage, ob ein noch nicht abgelaufenes Parkticket weiter verschenkt werden darf, müsse der Betreiber des Parkplatzes über gut sichtbare Schilder kommunizieren.

Im Unterschied zu Knöllchen auf öffentlichen Parkplätzen wird bei einem privaten Strafzettel kein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig, sondern eine Vertragsstrafe. "Wer sein Auto auf einem privaten Parkplatz abstellt, geht einen Vertrag mit dem Betreiber ein und akzeptiert dessen Bedingungen - zum Beispiel die Höchstparkdauer. Das gilt aber nur, wenn die Vertragsbedingungen erkennbar sind", sagtGampfer. Private Knöllchen könnten teurer sein als Strafzettel auf öffentlichen Parkplätzen, die Betreiber dürften die Strafe aber nicht unangemessen hoch ansetzen. "Strafen, die mehr als doppelt so hoch ausfallen wie vergleichbare Knöllchen auf öffentlichen Straßen, müssen Falschparker nicht akzeptieren", so Gampfer.

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