Vortrag: Was Vereine beim Datenschutz beachten müssen

Saarbrücken · In jedem Verein und Verband werden ständig Daten von Menschen erhoben, verarbeitet oder weitergegeben. Dabei müssen die Vereine und Verbände die Regeln des Datenschutzes beachten.

Tatsächlich darf ein Verein oder Verband nicht beliebig die Daten von Mitgliedern oder anderen Personen benutzen, teilt der Regionalverband mit. Ab einer gewissen Zahl von Personen, die mit persönlichen Daten zu tun haben, müssten Vereine oder Verbände sogar einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz könnten mit Bußgeldern oder gar mit Haftstrafe geahndet werden.

Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, ein auch auf Vereine und Verbände spezialisierter Rechtsanwalt aus Neunkirchen, wird für die Ehrenamtbörse des Regionalverbandes während seines Vortrags "Der Datenschutz im Verein und Verband" die Teilnehmer mit dem erforderlichen Grundlagenwissen rund um den Datenschutz vertraut machen.

Die Veranstaltung beginnt am Montag, 14. Juli, um 18 Uhr im Medienraum des Gesundheitsamtes, Stengelstraße 10-12, in Saarbrücken. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos bei Marianne Hurth, Tel. (06 81) 5 06 53 47.

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