Vortrag über Recht auf separates Frauenschwimmen

Saarbrücken. Erstaunt und verwundert gibt sich Nivedita Prasad angesichts der öffentlichen Erregung, die die Einführung des interkulturellen Frauenschwimmens in Saarbrücken hervorgerufen hat

Saarbrücken. Erstaunt und verwundert gibt sich Nivedita Prasad angesichts der öffentlichen Erregung, die die Einführung des interkulturellen Frauenschwimmens in Saarbrücken hervorgerufen hat. Die promovierte Fachfrau für Themen wie Migration, Rassismus und Diskriminierung leitet in Berlin den von mehreren Hochschulen gemeinsam getragenen Masterstudiengang "Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession".Zum Abschluss des Frauenthemenmonats beleuchtete Prasad in der Saarbrücker Frauenbibliothek einige Aspekte des "Sturms im Wasserglas" aus ihrer Sicht als Wissenschaftlerin. Solche monatlichen Frauenschwimm-Angebote seien doch längst nichts Ungewöhnliches mehr, meinte Prasad und verwies auf Städte wie Nürnberg, Karlsruhe und Aalen. In Berlin böten drei bis vier Bäder sogar wöchentlich Frauenschwimmen an, in einem davon seien Burkinis erlaubt.

Anhand einiger Überschriften kritisierte Prasad die Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung. Eine Titelzeile wie "Die Bevölkerung wird ausgegrenzt" negiere etwa, dass auch Frauen und Migrantinnen Teil der Bevölkerung seien. Damit leiste man Rassismus Vorschub. Auch sehr viele Frauen ohne Migrationshintergrund suchten Frauenschwimm-Angebote, betonte Prasad mit Verweis auf Internetrecherchen.

Dass die öffentliche Wahrnehmung sich auf die Musliminnen konzentriere, ist für Prasad ein Beleg für den von Soziologen sogenannten "Religious turn", wonach die Religionszugehörigkeit in der heutigen Gesellschaft zum Hauptunterscheidungs-Merkmal geworden sei. Dabei werde eine Bevölkerungsgruppe als muslimisch konstruiert, die in Wirklichkeit sehr uneinheitlich sei.

Außerdem, betont Prasad, gebe es gemäß der UN-Menschenrechtskonvention ein Recht auf Gesundheit. "Dazu gehört auch der Zugang zu Schwimmbädern für alle in Deutschland lebenden Männer und Frauen jeglicher Religion und Hautfarbe", erklärt die Menschenrechts-Expertin.

Dieses Recht schließe auch ein, dass man Angebote anpasse. Die Stadtverwaltung habe daher gut daran getan, das Frauenschwimm-Angebot in Altenkessel trotz der Proteste beizubehalten, lobte Prasad: "Es blieb ihr auch nichts anderes übrig, denn dieses Recht ist einklagbar." sbu

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