Vortrag über die Reform des Überlassungsgesetzes

Saarbrücken · Mit der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erwartet die Zeitarbeitsbranche weitere gesetzliche Einschränkungen. Im Mittelpunkt stehen die Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate sowie die gleiche Bezahlung nach neun Monaten. In seinem Vortrag erläutert Martin Dreyer , stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, die Hintergründe der Reform. Zudem thematisiert er Hürden und Hindernisse aus Sicht der Zeitarbeitsunternehmen. Wichtige Aspekte werden dabei auch gesamtwirtschaftliche Effekte sein. Dreyer spricht am Dienstag, 27. September, 10 bis 12 Uhr, in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9.

Anmeldung bis 23. September an ute.stephan@saarland.ihk.de

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