Von wegen nur der Ehre wegen

Saarbrücken · Stadtverordnete sind Ehrenamtliche. Außer einer "geringen Aufwandsentschädigung und minimalem Sitzungsgeld" gebe es bei dieser Tätigkeit nichts zu holen. "Peanuts" hieß es zu Beginn der SZ-Recherche aus dem Rathaus.

Doch geht's im Stadtrat nur um die Ehre, und gibt es nichts zu verdienen? Wie transparent sind eigentlich die Einkünfte unserer Lokalpolitiker?

Politiker müssen sich regelmäßig Fragen zu ihren Einkünften stellen. Schließlich soll der Wähler sehen, dass die Volksvertreter nur ihrem Gewissen folgen und nicht etwa ihre Entscheidungen dem schnöden Mammon unterordnen. Berufspolitiker müssen deshalb ihre Nebeneinkünfte ab 10 000 Euro im Jahr veröffentlichen. Und Lokalpolitiker? Nun sind Stadträte keine Berufspolitiker, sondern Ehrenamtliche. Daher müssen hier auch andere Maßstäbe angesetzt werden, wie bei Bundestagsabgeordneten. Es geht uns nämlich nichts an, was ein Stadtrat als Privatperson verdient. Hier schützt ihn sein Persönlichkeitsrecht. Aber wie ist das mit Einnahmen, die er für sein öffentliches Amt bekommt? Schließlich werden die Aufwandsentschädigungen aus Steuern bezahlt. So genau wusste das keiner. Nicht in der Stadtverwaltung, nicht in den Fraktionen und auch nicht angesprochene Stadträte. In anderen Städten ist das anders. So listet zum Beispiel die Leipziger FDP Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuschüsse auf ihrer Homepage auf.

Dass Stadtverordnete für ihre Arbeit entschädigt werden, regelt das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG). Darin steht, dass über die Höhe der Gemeinderat/Stadtrat entscheidet. Für Stadträte gibt es pauschal 4214,88 Euro im Jahr (351 Euro im Monat), dazu kommen Sitzungsgelder für Stadtrat und Ausschüsse. 26 Euro gibt es für eine Ratssitzung, sagt Stadtsprecher Thomas Blug. Nimmt man als Maßstab den 1. September 2014 bis 31. August 2015, dann stehen acht Stadtratssitzungen in diesem Zeitraum an. Das macht 208 Euro im Jahr zusätzlich zur Pauschale. Vorausgesetzt, die Stadträte sind anwesend. Die bisher genannten Pauschalen bekommt jeder Stadtrat, unabhängig davon, welcher Partei er angehört. Ausschüsse wie zum Beispiel der Finanz- oder Bauausschuss und auch Werksausschüsse werden mit 26 Euro vergütet.

Undurchsichtig wird es, wenn es um Aufsichtsratsmandate in städtischen Gesellschaften geht. Die werden zum größten Teil unter den großen Parteien aufgeteilt (SPD , CDU , Linke und Grüne). Die kleinen Parteien wie AfD, Piraten, FDP und die NPD gehen bei der Besetzung von Aufsichtsräten leer aus. Ihren Stadtverordneten bleiben die Grundpauschale und das Sitzungsgeld für Stadtrat und Ausschüsse. Wie viel Geld es für einen Aufsichtsrat gibt, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit von den Aufsichtsräten selbst beschlossen. Die Stadtverwaltung hatte keine Probleme damit, die Aufwandsentschädigungen für städtische Gesellschaften zu nennen, an der sie mehrheitlich beteiligt ist. Leider waren damit nur rund die Hälfte der Gesellschaften abgedeckt. Nachfragen waren nur bei einzelnen SPD-Stadträten erfolgreich. Die CDU teilte mit: "Den Aufsichtsratsmitgliedern ist es aus rechtlichen Gründen (Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Gesellschaft) nicht möglich, Auskünfte über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die jeweilige Aufsichtsratstätigkeit zu geben." Die Linke verwies an ihre Stadträte, die Grünen ignorierten die Frage nach dem Geld, schickten dafür aber eine ausführliche Vorstellung ihrer Fraktionsmitglieder.

Die Geschäftsleitungen kommunaler Gesellschaften waren nicht besonders erfreut über die Anfragen. Dort befürchtete man unter anderem "Schmutzkampagnen" und "Neiddebatten". Die meisten verwiesen auf die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten, was die Höhe von Aufwandsentschädigungen mit einschloss. Keine Antworten zu Vorgängen hinter geschlossenen Türen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Gebaren allerdings schon 2005 für unzulässig erklärt: Als Betrieb der kommunalen Daseinsvorsorge, der in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand steht, besteht für kommunale Gesellschaften eine Auskunftspflicht nach Paragraf 5 Absatz 1 des Saarländischen Mediengesetzes.

Nach einem halben Jahr Recherche wurden nach jeweiliger Vorlage des Urteils die letzten Zahlen rausgerückt. Das Ergebnis: Es gibt große Unterschiede in der Vergütung von Aufsichtsratsmandaten. Während es bei den Gemeindewerken Kleinblittersdorf oder beim Abwasserzweckverband Eppelborn jeweils 100 Euro pro Jahr gibt, erhalten Stadträte bei Energie SaarLorLux 1000 Euro . Im Verwaltungsrat der Sparkasse erhalten sie sogar 7000 Euro . Somit gibt es ein starkes Einnahmengefälle. Wer es in die großen Gesellschaften schafft, erhält hohe Aufwandsentschädigungen, wer die kleinen bekommt, kriegt kaum Zeitaufwand und Fahrgeld ersetzt.

Top-Verdiener im Stadtrat ist Günther Karcher (SPD ). Ihm müssten nach Auskünften von Stadt und Gesellschaften für seine Arbeit im Stadtrat, in zwei Ausschüssen und zehn Aufsichtsräten von September 2014 bis Ende August 2015 insgesamt 16 381,68 Euro zustehen. Harald Müller (SPD ) sitzt in elf Aufsichtsräten und zwei Stadtrats- und Werksausschüssen. Er ist damit in den meisten Gremien vertreten. Weil in seinen Aufsichtsräten aber eher geringe Entschädigungen gezahlt werden, stehen ihm als Stadtrat komplett nur 8 800,95 Euro im Jahr zu, also knapp die Hälfte von dem, was Günther Karcher für seine Arbeit bekommt. Die Fraktionschefs von SPD und CDU , Peter Bauer und Peter Strobel , gehören ebenfalls zu den Stadträten, denen die meisten Aufwandsentschädigungen zustehen. Bauer sitzt in sechs Aufsichtsräten und im Wirtschaftsausschuss. Weil er allerdings in den gut vergüteten Aufsichtsräten ein Mandat hat, stehen ihm dort allein jährlich 10 038,08 Euro zu, zusammen mit seinen Pauschalen und Sitzungsgeldern aus dem Rat insgesamt 14 616,96 Euro . So auch bei Peter Strobel : Er ist in zwei Aufsichtsräten und im Sportausschuss. Für alles bekommt er 12 154,88 Euro . Die Fraktionschefs der Linken und der Grünen gehören indes zum Mittelfeld ihrer Fraktionen. > wird fortgesetzt

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